Neuigkeiten zum Umtausch russischer ADRs

  • 4 Minuten Lesezeit

1. Zu ADRs von Gazprom, Lukoil, Magnitogorsk oder Magnit

Nach einer längeren Vorbereitungsphase haben wir unseren Mandanten aktuell den ersten Broker mit Zugang zu russischen Verwahrstellen präsentiert, bei dem sie ein Depot zur Verwahrung der Aktien nach Umtausch ihrer russischen ADRs eröffnen können. Das Mindestvolumen für die Depoteröffnung beträgt USD 50.000,00 (nach aktuellem Kurs). Nach Eröffnung des Depots und Antragsstellung werden die Aktien unserer Mandanten, die Inhaber von Gazprom, Lukoil, Magnitogorsk oder Magnit – ADRs sind, auf ihr Depot übertragen. Bei diesen ADRs ist das ADR Programm definitiv beendet und werden von uns infolge laufender Fristen priorisiert.

Aktuell befinden wir uns noch in Verhandlungen mit einem weiteren Broker, der Depots ohne die Einschränkung eines Mindestwertes nimmt. Hier sind aber noch einige Fragen offen. Aus diesem Grund und und auch aus Kapazitätsgründen können wir Anleger mit einem Tauschvolumen unter         € 50.000,00 aktuell leider nicht mehr aufnehmen und bitten von Anfragen daher abzusehen.

Clearstream hat infolge des 6. Sanktionspaketes, welches u.a. die russische Verwahrstelle NSD sanktioniert, seine Tätigkeit bei russischen ADRs zwecks vorsorglicher Prüfung vorläufig ausgesetzt (Stand 10.06.). Wir gehen davon aus, dass es nächste Woche weitergeht, da vorliegend keine Anleihen betroffen sind. Unabhängig davon haben wir einen „ Plan B“.

Ihre Anfrage richten Sie unter Angabe der genauen Stückzahl Ihrer ADR bitte ausschließlich an adr@johstrichter.de. Sie erhalten dann weitergehende Informationen. Sollten Sie eine ausführliche Vorabberatung wünschen, teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer und Ihre Kontaktdaten mit. Wir werden Sie dann möglichst kurzfristig zurückrufen. Für unsere Beratung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von € 150,00 zzgl. USt.. Sofern Sie uns nach erfolgter Beratung das Mandat erteilen, wird das Beratungshonorar in voller Höhe auf das Honorar für Ihre Interessenvertretung  angerechnet.

2. Sonderfall Sberbank ADRs

Aufgrund der Sanktionen, die gegen Sberbank verhängt wurden, ist es uns trotz erheblicher Bemühungen nicht gelungen, einen Weg zu finden, der es Anlegern ermöglicht, Inhaber/in der für Sie hinterlegten Sberbank Aktien nach Umtausch Ihrer ADRs zu werden. Anders als bei Aktien anderer russischer Unternehmen wie bspw. Gazprom, Lukoil, Magnitogorsk und Magnit, die nicht sanktioniert wurden, können wir Anlegern bei dem Umtausch von Sberbank ADRs deshalb nicht weiterhelfen.

Nach Kontaktaufnahme zu zahlreichen Brokern hat sich aufgrund der Sanktionen gegen Sberbank keine einzige Depotbank außerhalb von Russland dazu bereit erklärt, Sberbank-Aktien anzunehmen. Darüber hinaus ist es Anlegern regelmäßig auch nicht möglich, ein Depot bei einem russischen Broker zu eröffnen, da sie hierfür einen Wohnsitz in Russland nachweisen müssten.

Als weiteren Lösungsansatz haben wir uns darum bemüht, einen Treuhänder zu finden, auf welchen die Aktien hätten übertragen werden können. Wir haben diesbezüglich die größten Broker kontaktiert, die zum heutigen Zeitpunkt nicht auf der Sanktionsliste stehen (FINAM, BKS Brokers, Tinkoff Investment u.a.). Alle weigern sich aus Compliance-Gründen einem Nichtresidenten eine Kontoeröffnung zu ermöglichen. Dabei spielt keine Rolle, ob das Konto direkt von dem ausländischen Investor oder einem in Russland ansässigen Vertreter, der im Interesse eines ausländischen Investors aus den sogenannten „unfreundlichen Ländern“ handelt, eröffnet wird.

Des Weiteren haben wir bei diversen russischen Rechtsanwaltskanzleien angefragt, ob sie als Treuhänder fungieren könnten. Sie konnten aber leider keine Treuhandtätigkeit in Bezug auf die Verwaltung der Aktien anbieten, da dafür eine spezielle Lizenz erforderlich ist (Art. 5 des russischen Gesetzes über den Wertpapiermarkt), über welche sie nicht verfügen.

Sofern Anleger aufgrund des bis 27.05.2022 befristeten Angebots versucht haben bei Sberbank direkt ein Depot zu eröffnen, hat die Bank mittlerweile ihr Angebot mit folgender Begründung zurückgezogen:

Die Depotbank, JP Morgan Chase Bank N.A., hat mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage sein wird, ADR-Aufhebungsanweisungen der Sberbank zu bearbeiten und Sberbank-Stammaktien auf Depotkonten zu transferieren, die bei der Sberbank eröffnet wurden, da Sberbank auf der SDN-Liste steht. Solche Lieferungen stehen außerhalb des Umfangs der zulässigen Aktivitäten basierend auf der Lizenz, die OFAC an JPM erteilt hat.

Leider verspricht somit dieser Lösungsansatz ebenfalls keinen Erfolg.

Für alle, die einen Umtausch der ADRs in Aktien aufgrund der oben genannten Einschränkungen nicht vollziehen können, gibt es die Hoffnung, zumindest irgendwann den Aktienwert ausbezahlt zu bekommen. JP Morgen hat uns mitgeteilt, dass es die Aktien der Sberbank ADR Inhaber, die den Umtausch der ADRs nicht beantragen konnten, weiter halten werde, bis das „geopolitische Klima“ es ermögliche, die Anleger auszubezahlen. Danach gehen wir davon aus, dass JP Morgan davon absehen wird, die Aktien direkt nach Ablauf der Frist am 16.06.2022 freihändig zu verkaufen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anja Richter

Beiträge zum Thema