NFT - Diese rechtlichen Fallen lauern

  • 2 Minuten Lesezeit

NFT steht als Abkürzung für den englischen Begriff Non-fungible-token. Das Eigentum an einem NFT kann durch einen Eintrag in der Blockchain nachgewiesen werden. Damit lässt sich genau feststellen, welcher Wallet Adresse ein NFT gehört. Dieser Nachweis kann aufgrund der Blockchain-Technologie nicht gefälscht werden. 

Seit dem Jahr 2021 haben NFT einen riesigen Hype erfahren und beliebte NFT aus Kollektionen wie dem Bored Ape Yacht Club oder den Crypto Punks erzielen sechststellige Beträge. Doch aus rechtlicher Sicht sind NFT immer noch größtenteils Neuland. Es gibt zum aktuellen Zeitpunkt nahezu keine Rechtsprechung in diesem Bereich und auch kein spezielles Gesetz, das den Umgang mit der Kryptokunst regeln würde. Umso spannender ist es daher sich mit den rechtlichen Fragestellungen von NFT zu beschäftigen und insbesondere das Urheberrecht beleuchten.

Kann man durch den Besitz eines NFT eine Urheberrechtsverletzung begehen? Hier lautet die klare Antwort Ja. Ob ein Bild rechtswidrig verwendet wird, an dem man keine Nutzungsrechte hat oder ein NFT, stellt keinen Unterschied dar. Nach dem Minten oder dem Transfer eines NFT, lagert dieses auf der eigenen Wallet und kann auch von anderen Personen aufgerufen werden. Zwar ist der eigentliche Inhalt des NFT (also etwa die Grafikdatei) gar nicht in der Blockchain gespeichert, jedoch ist dies für eine Urheberrechtsverletzung auch nicht erforderlich. 

Schon der rechtswidrige Besitz an sich ist ausreichend. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn man ein NFT weiterverkauft, verschenkt per Airdrop oder aber selbst ein NFT erstellt aus einem Inhalt an dem man keine Rechte besitzt. 

Voraussetzung ist aber natürlich, dass man keine Rechte an den dem NFT zugrundeliegenden Inhalten besitzt. So kann man durchaus rechtmäßig ein NFT gekauft haben, begeht aber trotzdem eine Urheberrechtsverletzung, die Ansprüche nach § 97 UrhG auslöst, wenn der Verkäufer seinerseits gar keine Rechte an den Inhalten hatte. 

Zwar sind die meisten verkauften NFT Kollektionen durchaus vom Verkäufer erstellt, jedoch können die Grafiken dennoch Elemente enthalten, die geschützt sind. Dies können etwa Markenlogos von bekannten Herstellern sein. In diesen Fällen liegt oft keine Zustimmung der Hersteller zu Verwendung vor, was zudem markenrechtlich relevant ist. 

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die Abgrenzung zur Kunstfreiheit. Denn diese kann einer Urheberrechtsverletzung im Weg stehen. Der Grat ist jedoch schmal. Die Überprüfung ob ein NFT geschützte Inhalte rechtswidrig verwendet, ist oft nur sehr schwer möglich. In verdächtigen Fällen wie der Verwendung von Markenlogos- und Designs sollte man jedoch sehr vorsichtig sein. 

Im NFT-Bereich ist man auch nicht anonym unterwegs. Durch Block Explorer wie etwa EtherScan lässt sich sehr genau nachvollziehen, welche Transaktionen über eine Wallet gelaufen sind. Zumeist gibt es einen Anknüpfungspunkt zu einer Exchange und da nahezu alle Exchanges ein KYC Verfahren voraussetzen, ist es grundsätzlich möglich an die echten Daten eines NFT Besitzer zu gelangen und so diesen auch rechtlich zu verfolgen.


Wenn Sie sich zum Thema NFT oder Kryptowährungen beraten lassen möchten, kontaktieren Sie mich gerne via E-Mail unter: info@dietrich-legal.com

Foto(s): Christopher Torres

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Dietrich

Beiträge zum Thema