Nicht indizierte Lamotrigin-Therapie

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Landgericht Stuttgart - vom 18. November 2013

 - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Nicht indizierte Lamotrigin-Therapie nach diagnostizierten myoklonischen Anfällen, LG Stuttgart, Az. 20 O 171/13

Chronologie:

Die Klägerin wurde im Hause der Beklagten vorstellig, nachdem sie einen Abend zuvor während des Autofahrens einen Schwächeanfall erlitten hatte. Die behandelnden Ärzte im Hause der Beklagten diagnostizierten myoklonische Anfälle und stellten die Klägerin medikamentös ein. Die Klägerin litt in der Folge unter starken Schwindelattacken, Sehproblemen, Kopfschmerzen, Müdigkeit sowie psychischen Beschwerden. Die behandelnden Ärzte attestierten der Klägerin eine Fahruntüchtigkeit für sechs Monate. Schließlich stellte sich die Klägerin bei einem Neurologen vor, der das Vorliegen einer Epilepsie ausschloss. Die von den behandelnden Ärzten eingeleitete Lamotrigin-Therapie war daher auch nicht indiziert. Ebenso wenig bestand eine Fahruntauglichkeit.

Verfahren:

Das Landgericht Stuttgart hat ein fachmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hat einen Behandlungsfehler eindeutig bestätigt, weshalb die Parteien auf Vorschlag des Gerichtes einen Vergleich schlossen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Arzthaftungsprozesse ziehen sich in der Regel über mehrere Jahre hinweg. Lediglich in recht eindeutigen Fällen, wie der vorstehenden, gelingt es, die Verfahren kürzer zu gestalten. Die Verfahrensdauer hängt natürlich auch damit zusammen, wie lange ein vom Gericht bestellter fachmedizinischer Sachverständiger für seine Begutachtung benötigt. Die Zeitspanne kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren andauern, stellt die allein sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist LLM. fest.


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