Nicht nur Änderungen bei Selbstanzeige: Das Ende der Abgeltungssteuer naht

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Nach dem Willen der SPD soll es neben den Änderungen bei der Selbstanzeige noch weitere Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts geben:

Die Abgeltungssteuer, die 2009 eingeführt wurde, soll wieder abgeschafft werden. Die Steuer wurde damals eingeführt, um der Hinterziehung von Kapitalertragssteuern entgegenzuwirken. Die Logik, mit der der damalige Bundesfinanzminister die Einführung begründete, war denkbar einfach: Wenn die Abgeltungssteuer geringer ausfiele als die ansonsten anzuwendende Steuer, würde es für den Steuerzahler weniger attraktiv, die Steuer komplett zu hinterziehen. Der Slogan „Besser 25% von x, als 45% von nix“ bringt dies auf den Punkt.

Zum Zeitpunkt der Einführung war dieser Gedanke aus Sicht der Finanzminister durchaus nachvollziehbar. Denn die Steuerflucht befand sich auf einem historischen Hoch und die Finanzminister sahen keine Möglichkeit, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Bei der Abgeltungssteuer handelte es sich, ähnlich wie die Selbstanzeige, um eine Konstruktion, mit der Steuergelder dem Fiskus zugeleitet werden sollen, die ansonsten verloren wären.

OECD-Abkommen macht Abgeltungssteuer überflüssig

Doch mit dem nun geplanten OECD-Abkommen, durch das fast alle Kontoinformationen auf ausländischen Konten an die Steuerbehörden der Heimatländer weitergeleitet werden, gibt es andere Möglichkeiten für die Finanzämter. Dem OECD-Abkommen sind nun 47 Länder beigetreten. Erst letzte Woche sind mit der Schweiz und Singapur zwei vehemente Befürworter des strikten Bankgeheimnisses dem Abkommen beigetreten.

Dadurch wird der Abgeltungssteuer die Grundlage entzogen. Wenn automatisch alle Kontenbewegungen ausländischer Kunden an die Heimatländer weitergeleitet werden, reduzieren sich die Möglichkeiten der Steuerflüchtigen auf ein Minimum. Dann gibt es auch keinen Grund mehr, Kapitalerträge pauschal niedrig zu besteuern. Vielmehr wird es dann auf einen persönlichen Steuersatz hinauslaufen, nach dem Kapitalerträge wie Einkommen mit bis zu 45 % besteuert werden.

Abschaffung der Steuer nicht vor 2017

Bis es soweit ist, wird noch einige Zeit vergehen: Zwar ist die SPD einheitlich für eine schnelle Abschaffung der Abgeltungssteuer. Auch Finanzminister Schäuble (CDU) hat sachlich keine Einwände. Er hat lediglich mit Blick auf den Koalitionsvertrag, der Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode ausschließt, einer schnellen Umsetzung eine Absage erteilt. Hinzu komme, so Schäuble, dass mit einer reibungslosen automatischen Weiterleitung der Kontodaten nicht vor 2017 zu rechnen sei. So lange sollte man an der Abgeltungssteuer festhalten.

Diese hat jedoch nie gehalten, was sie verspochen hat. Lagen 2008, im Jahr vor der Einführung der Abgeltungssteuer, die Steuereinnahmen aus Kapitalerträgen noch bei 13,5 Mrd. Euro, brachte die Abgeltungssteuer selbst 2013 lediglich 8,6 Mrd. Euro ein.

Ob nach Abschaffung der Abgeltungssteuer grundsätzlich alle Kapitalerträge nach dem persönlichen Steuersatz besteuert werden oder ob es Ausnahmen geben wird, ist derzeit noch nicht klar.


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