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Nichtvermögensschäden in der Republik Kroatien

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Das Schuldrecht (in der Schweiz Obligationengesetz), das am 01.01.2006 in Kraft getreten ist, definiert den Nichtvermögensschaden als Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem auch eine vertragliche Verantwortlichkeit für den Nichtvermögensschaden eingeführt, und ein Recht auf eine billige Entschädigung in Geld anerkannt, wenn einer juristischen Person ein Nichtvermögensschaden zugefügt wurde.

Aus einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten einer natürlichen oder juristischen Person folgert nicht automatisch eine billige Entschädigung in Geld, sondern nur im Fall wenn das Gericht feststellt, dass das die Schwere der Verletzung und die gegebenen Umstände rechtfertigen. Das Schuldrecht definiert die Verletzung von Persönlichkeitsrechten als Form des Nichtvermögensschadens nur in Beispielen. Das bedeutet, dass in der Praxis an den Gerichten die Anzahl von Fällen, bei denen der Geschädigte ein Schmerzensgeld verlangen kann, zunehmen wird.

Eine natürliche Person hat das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, psychische Gesundheit, Ansehen, Ehre, Würde und Namen, persönliche Intimsphäre und die des Familienlebens, Freiheit und andere Rechte. Eine juristische Person hat das Recht auf Ansehen, guten Ruf, Würde, Firmenname und Firma, Geschäftsgeheimnis, die Freiheit, Geld zu verdienen und andere Rechte.

Im Falle der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wird das Gericht, wenn es befindet, dass die Schwere der Verletzung und die Umstände des Falls es rechtfertigen, eine billige Entschädigung in Geld zuerkennen, ungeachtet der Entschädigung für materiellen Schaden, sowie auch wenn es keinen gibt. Bei einer Entscheidung über die Höhe der billigen Entschädigung in Geld wird das Gericht die Stärke und Dauer der durch die Verletzung hervorgerufenen körperlichen und seelischen Schmerzen und der Angst berücksichtigen, das Ziel, dem diese Entschädigung dient, aber auch, dass damit nicht Bestrebungen entgegengekommen wird, die nicht mit ihrer Art und dem gesellschaftlichen Zweck vereinbar sind. Folglich werden kroatische Gerichte auch weiterhin Schmerzensgeld sehr restriktiv zuerkennen, um die Vortäuschung eines Nichtvermögensschadens nur aus dem Grund, um auf diese Weise zu einer schnellen Einnahme zu kommen, zu verhindern.

Die Kumulation von mehreren Gründen für ein Schmerzensgeld ist möglich und in der Praxis oft anwendbar.

Um die Gerichtspraxis zu vereinheitlichen, hat der oberste Gerichtshof Kroatiens 2002 die sogenannten Orientierungskriterien festgelegt sowie die Beträge für die Feststellung der Höhe der billigen Entschädigung in Geld für Nichtvermögensschäden. Das ist keine mathematische Formel mit der das Schmerzensgeld ausgerechnet wird, weil der Richter dabei alle Umstände des Falls berücksichtigen muss. Der Oberste Gerichtshof Kroatiens setzt z.B. das Schmerzensgeld fest für : 1 Tag starker Schmerzen 370,00 Kuna, erlittene Angst von 2.200,00 Kuna bis 30.000,00 Kuna, seelischen Schmerz wegen Verminderung der Lebensaktivitäten von 80-100 % - mit einem Betrag von 75.000,00 Kuna für je 10,00 %, seelischen Schmerz wegen starker Entstellung 37.000,00 Kuna, seelischen Schmerz wegen des Todes des Ehegatten, außerehelichen Lebenspartners und des Kindes mit einem Betrag von 220.000,00 Kuna, und für seelischen Schmerz wegen besonders schwerer Invalidität des Ehegatten, außerehelichen Lebenspartners und des Kindes mit einem Betrag von 220.000,00 Kuna.



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