North Channel Bank GmbH Co. KG insolvent - BaFin hatte Moratorium angeordnet

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Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) kürzlich ein Moratorium angeordnet hatte, hat nun das Amtsgericht angeordnet, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind. Kunden der Bank sollten vor allem eins - ruhig bleiben. 

1. Amtsgericht Mainz bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter 

Mit Beschluss vom 23.01.2023 hat das Amtsgericht Mainz (AG Mainz) angeordnet, dass Verfügungen der Bank nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind (AG Mainz 280 IN 11/23). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa bestellt. 

2. BaFin hatte bereits Moratorium angeordnet 

Bereits am 12.01.2023 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ein sog. Moratorium angeordnet. Das bedeutet, dass die BaFin wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen hat. Außerdem ordnet die Bafin an,  die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der North Channel Bank GmbH & Co. KG bestimmt sind. 

Nach einer solchen Anordnung der BaFin bleib der Bank nichts anderes übrig, als die Insolvenz gegenüber dem Amtsgericht anzuzeigen. 

3. Warum wurde die North Channel Bank GmbH & Co. KG geschlossen?

Nach Angaben der Bafin steht die Schließung im Zusammenhang mit sog. cum-ex-Geschäften, in die die Bank in den Jahren 2012 - 2015 involviert gewesen sein soll. Dabei handelt es sich um Transaktionen, mittels derer Steuererstattungen für vorher nicht gezahlte Steuern erlangt werden. Im Rahmen dessen machen dänische und belgische Steuerbehörden Steuerforderungen von der Bank im Wert von über 170 Mio. € geltend. 

Weiter heißt es dazu von der BaFin: 

"Da die North Channel Bank GmbH & Co. KG nicht in der Lage ist, Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe zu leisten, und die gerichtlich erfolgreiche Durchsetzbarkeit von zumindest einem wesentlichen Teil der Ansprüche für überwiegend wahrscheinlich gehalten wird, hält die BaFin Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Risikobegrenzung der North Channel Bank GmbH & Co. KG aktuell für geboten.

Die Bank ist chronisch defizitär und hat kein nachhaltiges Geschäftsmodell mehr. Seit August 2021 unterliegt die Bank einer von der BaFin angeordneten Beschränkung der Kreditvergabe und der Einlagenannahme sowie zusätzlichen Kapitalanforderungen."

4. Wie geht es jetzt für Kunden weiter? 

Für die verbliebenden rund 500 Kunden ändert sich zunächst erst einmal nichts. Es ist zu erwarten, dass Auszahlungen - allerdings dann mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters - erfolgen werden. Wertpapierdepots sind grundsätzlich nicht betroffen, über diese kann weiter verfügt werden, wenn der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen. 

Sollte die Bank nicht in der Lage sein, die Einlagen zurückzuzahlen, würde die BaFin den sog. Entschädigungsfall feststellen. Da die North Channel Bank GmbH & Co. KG dem Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (ESF) angeschlossen ist, sind Einlagen der Kunden bis zu einem Betrag von 100.000 € in jedem Falle abgesichert. Des Weiteren haben Kunden für sechs Monate nach Einzahlung einen Rechtsanspruch auf die Entschädigung von Einlagen bis zu 500.000 Euro, wenn die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhing z.B.: dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind im dann Entschädigungsfall durch den Kunden gesondert schriftlich glaubhaft zu machen. Kundeneinlagen, die auch noch darüber hinaus gehen, werden vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. nach Maßgabe des Statuts des Einlagensicherungsfonds bis zur Sicherungsgrenze von 3,268 Mio. EUR pro Einleger geschützt.

Es besteht also eine sehr weitgehende Sicherung der Einlagen der Kundinnen und Kunden. Sollten gleichwohl - was bei einem Moratorium immer vorkommen kann - Probleme bei der Auszahlung bestehen oder haben Sie generell Fragen dazu, wie es bei der North Channel Bank GmbH & Co. KG nun weitergeht, können Sie mich gern ansprechen. Sie können mich über das unten stehende Kontaktformular anschreiben, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Gern stehe ich für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. 



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