Ob Rohrbruch, verstopfte Toilette, abgebrochener Wohnungsschlüssel oder totaler Stromausfall -
passiert ein Notfall an einem Sonn- und Feiertag oder nach Feierabend, denken viele sofort daran,
einen Notdienst zu beauftragen. Doch das kann teuer werden. Denn leider verfolgt nicht jeder
Notdienst mit seiner Dienstleistung auch seriöse Absichten. Die Redaktion von anwalt.de informiert,
welche Maßnahmen Sie bereits im Vorfeld treffen können, wie Sie einen seriösen Notdienst finden,
worauf Sie bei Vertrag und Bezahlung achten sollten und wie Sie sich rechtlich
wehren können, falls doch einmal etwas schief läuft.
Notdienst: Abfluss frei, Geld weg? Besser Festpreis
vereinbaren. Dem Notdienst vorbeugenDem Notfall vorzubeugen,
schont den Geldbeutel. So bietet es sich an, bei dem Nachbar seines Vertrauens einen Wohnungsschlüssel zu deponieren. Ist die Tür ins
Schloss gefallen und steckt der Schlüssel, sollte man nicht vorschnell zum Telefonbuch greifen.
Vielleicht kann man die Zeit bis zur regulären Geschäftszeit überbrücken und bei Familie oder
Freunden übernachten. Mit einer solchen Notübernachtung lässt sich in jedem Fall Geld sparen,
weil Handwerker für den Service außerhalb der regulären Geschäftszeit Zuschläge
verlangen.
Im Notfall Ruhe bewahren
Bei vielen Notfällen sind
solche vorbeugenden Maßnahmen leider nicht möglich. Doch auch in diesem Fall sollte man nicht in
Panik verfallen. Denn gerade diesen „Schockzustand" nutzen Abzocker-Notdienste aus. Wer
unüberlegt gleich den erstbesten Notdienst aus dem Telefonbuch wählt, könnte böse überrascht
werden. Denn unseriöse Firmen lassen sich besonders gerne im Telefonbuch hervorgehoben und unter
„A" eintragen. Also besser einen zweiten Blick riskieren, einen örtlich ansässigen Notdienst
auswählen oder darauf achten, dass der Handwerker Mitglied in einem Fachverband
ist.
Festpreis und Vergleichsangebote
Vorab sollte man sich in
jedem Fall über die Kosten erkundigen und - wenn noch genug Zeit bleibt - mehrere
Vergleichsangebote einholen. Vorsicht: Lesen Sie sich den Vertrag genau durch, bevor Sie eine
Unterschrift abgeben. Denn ist dort ein überhöhter Preis verankert, müssen Sie ihn im Regelfall
auch bezahlen. Vor der Beauftragung sollte man sich außerdem informieren, welche Anfahrtskosten
berechnet werden. Unser Tipp: Haben Sie einen örtlich ansässigen Notdienst beauftragt, darf Ihnen
nur die Anfahrt innerhalb dieses Ortes berechnet werden.
Übrigens: Benötigen Sie den
Notdienst doch nicht, können Sie als Verbraucher nach der BGB-Info-Verordnung einen telefonisch
erteilten Auftrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Doppelte Berechnung
unzulässig
Bei unseriösen Vertretern ist die doppelte Abrechnung derselben Leistung
besonders beliebt. Da weist beispielsweise ein Schlüsseldienst sowohl eine Öffnungspauschale in
der Rechnung aus und stellt zusätzlich noch die Arbeitszeit in Rechnung oder eine
Rohrreinigungsfirma berechnet für die Beseitigung einer Verstopfung neben Arbeitslohn und
Arbeitsgeräten zusätzlich noch eine Schmutzzulage. Solche Doppelberechnungen derselben Leistung
sind unzulässig. Kommt Spezialwerkzeug zum Einsatz, darf keine Pauschale berechnet werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in diesem Zusammenhang entschieden,
dass eine Rohrreinigungsfirma den Einsatz eines Gerätewagens nur berechnen darf, wenn das
Spezialgerät auch tatsächlich zum Einsatz gekommen ist (Az.: 2 U 157/87).
Ärger
bei der Reparatur
Nicht jeder Noteinsatz ist auch erforderlich. Ein weiterer Trick
der Abzocker-Dienste basiert auf unnötigen oder übermäßigen Reparaturen. So kann ein
Schlüsseldienst in den allermeisten Fällen problemlos eine Nottüröffnung durchführen, ohne dass
das Schloss beschädigt wird. Zusätzliche Arbeiten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden
gemacht werden. Handelt der Handwerker eigenmächtig und bohrt etwa ohne Zustimmung des Kunden den
Zylinder auf, muss gar nichts bezahlt werden. Denn dann hat der Handwerker seinen Auftrag (d.h. die
Türöffnung ohne Beschädigung des Schlosses) nicht erfüllt und es besteht kein Zahlungsanspruch.
Bricht der Handwerker die Reparatur vorzeitig ab, darf er dem Kunden nichts für seine bis
dahin erbrachten Arbeiten berechnen. Dies gilt nach einem Urteil des Landgerichts München auch,
wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Passus mit der Formulierung enthalten „Bei
Abbruch der Arbeit berechnen wir den bis dahin entstandenen Aufwand gemäß Preisliste". Eine solche
Klausel ist rechtswidrig und nichtig. Denn bei einem solchen Werkvertrag schuldet der Notdienst dem Kunden den Erfolg, also die
Behebung des Problems. Nur wenn der Fehler tatsächlich behoben wurde, darf Bezahlung verlangt
werden (Az.: 7 O 13463/89).
Schadensersatzanspruch
Wenn der
Notdienst Schäden verursacht, muss er für diese auch aufkommen. Ist er mit seiner Arbeit fertig,
sollte man jedenfalls ganz genau hinschauen, ob Schäden entstanden sind oder ob fehlerhaft
gearbeitet wurde. Eine Reklamation muss unbedingt bei der Abnahme erfolgen. Achtung: Die
Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll sollte man also erst leisten, wenn man das „Werk"
inspiziert hat. Wer die Arbeit so akzeptiert, muss diese auch bezahlen. Beschädigungen oder Mängel
der Arbeit sollte man schriftlich auf dem Protokoll vermerken und sich die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vorbehalten. Es genügt der
handschriftliche Hinweis. Den Rechnungsbetrag sollte man zunächst bis zur Klärung der
Ersatzansprüche nicht begleichen und dann gegebenenfalls gegeneinander aufrechnen.
Bestehen Zweifel in Hinblick auf die berechneten Kosten, so sollte man zunächst nur die
unstrittigen Kosten bezahlen und den Restbetrag einbehalten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn
sofortige Barzahlung verlangt wird. Dies deutet auf einen unseriösen Anbieter hin, der den Kunden
so unter Druck setzen und überrumpeln will, dass dieser keine Gelegenheit hat, sich die berechneten
Kosten genauer anzusehen. Nur wenn dies ausdrücklich vereinbart ist, kann für die Reparatur
Barzahlung verlangt werden.
Sie sehen, Handwerk hat nicht nur goldenen Boden. Es kann leider
manchmal auch doppelten Boden haben. Sollten Sie trotzdem einem unseriösen Notdienst auf den Leim
gehen und der Notfall Notdienst eintreten, beraten Sie unsere Rechtsexperten gerne über Ihre
rechtlichen Möglichkeiten, notfalls auch als Notdienst: Viele unserer Rechtsanwälte erreichen Sie
rund um die Uhr über ihre Notfallrufnummer.
(WEL)
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Neue Kommentare
Schlüsseldienst von c6786 am 20.11.2009 12:56
Tipps gegen die Schlüsseldienst Abzocke gibts auch auf dieser Seite http://schluesseldienstfinden.npage.de/
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