Nuri Bank und das "Bitcoin-Ertragskonto": Anwaltsinfo

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Anleger des sog. "Bitcoin-Ertragskontos", das mit ca. 3 % Zinsen pro Jahr von der Berliner Digitalbank Nuri beworben wurde, kommen Medienberichten zufolge (siehe z.B. Focus Online vom 16.06.2022) aktuell nicht an ihr Geld.

Eine sehr unerfreuliche Situation, und Anleger überlegen nun, was sie hier unternehmen können, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner (www.dr-spaeth.com) mit Sitz in Berlin hinweist. 

Dabei ist zu beachten, dass Kunden des Bitcoin-Ertragskontos wohl keinen Vertrag mit der Nuri Bank haben, sondern mit einem US-Unternehmen namens Celsius Network, das nun die Auszahlungen an die Kunden gestoppt hat.

Die Nuri-Bank vermittelte den Anlegern wohl nur das Konto bei Celsius, das bei Celsius mit dem Leihen und Verleihen von Kryptowährungen wie Bitcoin Gewinne für die Anleger ermöglichen sollte.

Aufgrund des aktuellen Einbruchs bei Kryptowährungen wie dem Bitcoin soll es hierbei zu Problemen gekommen sein und die Auszahlungen nun erschweren.

Dabei sollten Anleger berücksichtigen, dass bei dem Bitcoin-Ertragskonto" wohl leider keine Einlagensicherung für die Bitcoins besteht.

Anleger fragen sich, was Sie hier unternehmen könnten.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten Anleger zunächst prüfen, mit wem überhaupt der Vertrag geschlossen wurde, mit Celsius oder der Nuri Bank?

Hiernach richtet sich, gegen wen Anleger ggf. Rückzahlungsansprüche geltend machen können.

Weiter sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch überprüft werden, was eventuell im Vertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingungen aussagen. Hier könnte überprüft werden, ob diese wirksam in einen möglichen Vertrag mit dem Anleger eingebunden wurden oder nicht eventuell ein Verstoß gegen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen könnte.

Außerdem könnte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten gefragt werden, ob bei den Anlegern z.B. "besonderes persönliches Vertrauen" erweckt worden sein könnte?


Anleger des Bitcoin-Ertragskontos, das von der Nuri-Bank beworben wurde, können ihre Ansprüche prüfen und sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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