Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt VW im Diesel-Abgasskandal

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Diesel-Abgasskandal zum ersten Mal Recht gesprochen und sich auf die Seite der geschädigten Verbraucher gestellt. VW habe im Sinne von BGB Paragraph 826 „vorsätzlich sittenwidrig“. Die Klägerin, so das Gericht, hat einen Schaden in Form einer konkreten Vermögensgefährdung erlitten. Damit wird Schadensersatz fällig. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen und wird möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt. VW soll bereits den Gang nach Karlsruhe angekündigt haben, wie der die Klage führende Rechtsanwalt Michael Winter erklärte. Auch die geschädigte Verbraucherin will vor dem BGH klären lassen, ob sie eine Nutzungsentschädigung an Volkswagen zahlen muss – so wie das OLG Stuttgart entschieden hat.

Volkswagen muss laut dem Urteil einen VW Tiguan 2.0 TDI zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis nebst fünf Prozent Verzugszinsen erstatten (Aktenzeichen: 10 U 11/19). Zudem muss der Autobauer die Prozesskosten übernehmen. Allerdings wird vom erstatteten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen für die Zeit, in der das Auto gefahren wurde. Da viele Gerichte jedoch für die Entschädigung eintreten, wird hierzu eine Klärung des Bundesgerichtshofs nötig werden. 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und ist zudem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema