Offene Immobilienfonds – Kommende Steuerreform belastet Anleger

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Auch einige große offene Immobilienfonds hatten mit den Auswirkungen der Finanzkrise zu kämpfen. Nach verschiedenen Reformen gelten sie allerdings längst wieder als sichere Häfen für Anlagekapital. Künftig wird das Finanzamt jedoch bei Anlegern und Fonds zugreifen.

Steuerliche Belastungen für Anleger in Sicht

Die ab 2018 geltende Investmentsteuerreform wird neue Belastungen für Anleger offener Immobilienfonds mit deutschen Immobilien mit sich bringen. Aktuell gilt noch die Regel, dass der Gewinn beim Verkauf eines Anteils nach zehn Jahren steuerfrei bleibt. Ab 2018 muss die Differenz zwischen An- und Verkaufs bei einem Freibetrag von 100.000,00 € versteuert werden. Gerade beim typischen Langzeitsparer, der die Ausschüttungen über lange Jahre wieder angelegt hat, ist diese Grenze mitunter schnell erreicht.

Steuerfreibetrag greift nicht mehr

Zudem fällt die Steuer auf Ausschüttungen ab 2018 nicht mehr beim Anleger, sondern bei den Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinnen des Fonds an. Damit fällt auch die bisherige Vergünstigung über einen persönlichen Steuerfreibetrag beim Kleinanleger weg. Darüber hinaus muss der Fonds ab 2018 auch Steuern auf Veräußerungsgewinne bezahlen, wenn die Immobilie länger als zehn Jahre in seinem Besitz war.

Deutsche Immobilien betroffen

Diese neuen Steuerregeln betreffen allerdings nur deutsche Gebäude, sodass insbesondere Fonds mit einem hohen Deutschland-Anteil im Nachteil sind. Insofern ist zu befürchten, dass die Steueränderungen zu Renditeverlusten bei diesen offenen Immobilienfonds führen werden. Schließlich müssen die Fonds auch Rückstellungen für Steuerforderungen bilden, die bei einem Verkauf der Objekte fällig werden. Anlageberater sollten daher schon im eigenen Interesse, eine mögliche Haftung auszuschließen, besonders darauf achten, Anlageinteressenten umfassend über die kommenden Änderungen zu informieren.

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