OLG Brandenburg, Az. 4 U 7/19: Widerruf von Autokredit auch nach BGH möglich

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Achtung: Dieser Artikel ist seit BGH, Urt. v. 28.07.2020 - XI ZR 288/19 veraltet.

Vorschnell hatten Medien und Bankvertreter das Ende des sog. Diesel-Widerrufs verkündet. Dabei handelt es sich, schnell zusammengefasst, um den Widerruf eines Verbraucherkredites, der zur Finanzierung eines Autokaufs aufgenommen wird. Wurde der Kredit vom Händler vermittelt, was i.d.R. der Fall ist, erfasst der Widerruf Kredit und Kauf. Alles wird rückabgewickelt. Der Clou: Enthält der Autokreditvertrag bestimmte Verstöße gegen Verbraucherrecht, läuft die ursprünglich nur zweiwöchige Widerrufsfrist nicht ab. Der Widerruf ist noch Jahre nach Kauf möglich. Das ist z. B. für Dieselbesitzer, die unter Wertverlusten ihres Fahrzeugs und unter Fahrverboten leiden, eine interessante Option.

Nach Bekanntwerden zweiter BGH-Entscheidungen, die Verträge der Ford Bank und der BMW Bank für rechtens und die Widerrufe für unwirksam erklärt hatten, hieß es, dieser Diesel-Widerruf sei nicht mehr möglich. Die Zeit titelte: BGH lässt späten Widerruf von Autokreditverträgen nicht zu.

Wie jetzt anhand einer aktuellen Entscheidung des OLG Brandenburg deutlich wird, ist diese Einschätzung falsch. Nach genauer Lektüre der BGH-Entscheidungen ist zwar zuzugestehen, dass die dort geprüften Verträge kaum mehr angreifbar sein würden. Das gilt aber nicht für Verträge anderer Banken mit anderen Klauseln. Indirekt ergibt sich aus den BGH-Entscheidungen nämlich, dass viele Klauseln anderer Banken unzureichend sind.

Mercedes-Benz Bank hat gegen Verbraucherrecht verstoßen

Das OLG Brandenburg stellte jetzt ausdrücklich unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidungen fest, dass die Mercedes-Benz Bank fehlerhafte Verträge hat, die zum fortdauernden Widerruf berechtigen (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019- 4 U 7/19 und 4 U 8/19). Die vom Gesetz geforderten klaren und verständlichen Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung seien unzureichend. Dies kann jeder Darlehnsnehmer selbst prüfen. Findet sich auf Seite 1 des Vertrags (auf der Seite, auf der auch die konkreten Darlehenskonditionen aufgeführt sind), folgender Text, so betreffen die verbraucherfreundlichen Urteile des OLG Brandenburg auch diesen Vertrag:

„Im Falle der vorzeitigen Rückzahlung kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrages. Ist die so ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Summe der noch ausstehenden Zinsen, wird diese Summe als Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.“

Der Text beschreibt, so das OLG zutreffend, nur die gesetzliche Höchstgrenze, aber keine Berechnungsmethode. Diese fordert aber auch ausdrücklich der BGH. Der Verbraucher wird nicht klar und verständlich informiert, die Widerrufsfrist endet demnach nicht.

Die Entscheidungen des OLG Brandenburg beweisen, dass der sog. Diesel-Widerruf weiterhin eine aussichtsreiche Option für Dieselfahrer und andere Autobesitzer bleibt. Eine generelle Absage hat der BGH nicht erteilt. Im Gegenteil erhalten Verbraucherschützer gegen viele Banken zusätzliche Argumente.

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