OLG Celle: DG Immobilien Fonds 31 - Anleger von Volksbank falsch beraten

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Unserer Mandantin war von Ihrer Bank die Beteiligung an einem Immobilienfonds der DZ Bank empfohlen worden, ohne dass über sämtliche bei der Anlageentscheidung notwendigen Tatsachen unterrichtet worden war. Wir hatten der Klägerin empfohlen nach zunächst klage - abweisenden Urteil des Landgericht Verden ihre Schadensersatzansprüche im Berufungsrechtszug weiter zu verfolgen.

Mit Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15.12.2010 wurde eine Volksbank verurteilt einer Bankkundin Schadensersatz über insgesamt 28.980,28 € Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung der Anlegerin am DG Immobilien-Fonds 31 zu bezahlen.

Das OLG hatte die Revision nicht zugelassen. Die Beklagte legte Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ein. Die Chancen in dritter Instanz etwas zu ändern sind u. E. nicht gegeben.

Reine Zeitschinderei! Die Aufklärungspflichtverletzung durch die Bank war durch das Berufungsgericht zu Recht bestätigt worden. Das Berufungsgericht hatte sich im Rahmen der Urteilsbegründung auf weitere Fälle berufen, die mit der einheitlichen Vertriebstätigkeit des Fonds und der insoweit schon mehrfach erfolgten Verurteilung der vermittelnden Volksbanken geendet hatte.

Die Anzahl notleidender Immobilienfonds ist derart groß, dass sehr viele Anleger hiervon betroffen sind. Die Ohnmacht nichts in dieser Situation unternehmen zu können, als die eingetretenen Verluste zu akzeptieren führt vielleicht häufig dazu, dass bestehende Rechtsansprüche übersehen. Dabei können Anleger wiederholt die Ihnen entstandenen Verluste kompensieren, falls sie den Rechtsweg beschreiten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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