OLG Celle entscheidet zugunsten eines Anlegers bei fehlerhafter Anlageberatung

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Am 22. September 2016 hat das Oberlandesgericht Celle zugunsten von Anlegern entschieden und bestätigte somit einen Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung (Az.: 11 U 13/16).

Im Fall des OLG Celle begehrt der Kläger Schadensersatz des Beklagten in Höhe von rund 16.180 Euro nebst Zinsen, aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung. Der Kläger beteiligte sich an einem geschlossenen Immobilienfonds, wurde allerdings während des Beratungsgesprächs mit dem beklagten Anlageberater nicht umfassend über das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung belehrt. Im Übrigen hat der Beklagte auch nicht die Gefahr von Wechselkursverlusten erwähnt. Das Oberlandesgericht Celle hat festgestellt, dass es sich dabei um aufklärungspflichtige Risiken einer Beteiligung handelt. Das Gericht hat der Klage stattgegeben und den Beklagten zur Schadensersatzzahlung verurteilt.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

In der jüngsten Vergangenheit haben zahlreiche betroffene Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden müssen. Häufig wurden und werden Anleger in den Beratungsgesprächen nicht umfassend über die Risiken einer Kapitalanlage aufgeklärt. Deshalb sollten Anleger frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Auch eine verspätete Übergabe des Emissionsprospekts ersetzt keine ordnungsgemäße Beratung, sofern die Betroffenen das Prospekt am Tag der Zeichnung erhalten haben und somit nicht ausreichend Zeit zum Studieren der Risiken hatte.

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