OLG Düsseldorf: Commerzbank AG haftet für Fehler bei Provisionsaufklärung

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Das OLG Düsseldorf hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 01.08.2014 zur Zahlung von Schadenersatz an einen Fondsanleger verurteilt. Der Mandant der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte sich in 2005 auf Empfehlung der Commerzbank an dem geschlossenen Schiffsfonds NAVIBOTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „Maria Star“ KG (CFB-Fonds Nr. 151) sowie am geschlossenen Immobilienfonds KALA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt.

Rückvergütungs-Rechtsprechung greift

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf hat die Commerzbank den Anleger jedenfalls nicht ordnungsgemäß über die an sie geflossenen sog. Rückvergütungen aufgeklärt. Dass die Bank neben dem Agio von der Fondsgesellschaft weitere Provisionen erhalten hat, hatte diese auch nicht in Abrede gestellt.

Sog. „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“ nicht widerlegt

Das OLG Düsseldorf hält es zudem nicht für erwiesen, dass der Anleger die beiden Beteiligungen auch dann erworben hätte, wenn er über die geflossenen Rückvergütungen aufgeklärt worden wäre. Insbesondere hat der Anleger ausdrücklich angegeben, dass er die Fondsbeteiligungen jedenfalls nicht erworben hätte, wenn er die volle Höhe der Vergütungen gekannt hätte.

Keine Verjährung

Der von der Commerzbank erhobenen Verjährungseinrede hat das Gericht ebenfalls eine deutliche Absage erteilt. Der Anleger hatte zwar gewusst, dass die Commerzbank das Agio erhalte. Die weiteren Zahlungen der Fondsgesellschaft seien ihm jedoch nicht einmal dem Grunde nach bekannt gewesen.

Unser Rechtstipp:

Der Fall zeigt einmal mehr, dass auch Kleinanleger vor Gericht gegen Geschäftsbanken nicht chancenlos sind. Legt eine Bank etwa ihr Verdienstinteresse nicht richtig offen, kann dies Schadensersatzansprüche auslösen, die den Anleger zur Rückabwicklung der Anlage berechtigen. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät daher betroffenen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem kompetenten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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