OLG Karlsruhe verurteilt HDI Lebensversicherung AG zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags

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OLG Karlsruhe verurteilt HDI Lebensversicherung AG zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags – OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2021 – 9 U 81/19 –


In einer von mir erwirkten Entscheidung hat das OLG Karlsruhe aktuell ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Freiburg aufgehoben und die HDI Lebensversicherung AG zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags verurteilt.

Das OLG Karlsruhe hat sich im Urteil mit der Abgrenzung zwischen Antragsmodell und Policenmodell befasst und ausgeführt, dass dem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung sämtliche erforderlichen Informationen nach § 10 a VVG a. F. vorliegen müssen, um vom Antragsmodell ausgehen zu können, wozu auch die Information über die Antragsbindungsfrist und die garantierten Rückkaufswerte zählt.

Entgegen der Meinung des Landgerichts Freiburg im erstinstanzlichen Urteil hat das OLG Karlsruhe aktuell außerdem die Auffassung vertreten, dass auch bei langjährigen Versicherungsverträgen und einer zwischenzeitlichen Vertragsübernahme nicht von Verwirkung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers bei unzureichender Belehrung ausgegangen werden kann.

Das OLG Karlsruhe hat dabei die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 09.09.2021 – C-33/20 – herangezogen. Der EuGH hatte sich in dieser Entscheidung zur Frage der Verwirkung anders als der Bundesgerichtshof positioniert, worauf ich in meinen letzten Beiträgen bereits hingewiesen hatte.                                                                                                                                                                                                                                            


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