OLG Nürnberg hält EA288 für mangelhaft - Abgasskandal ermöglicht Rücktritt, Minderung und Neulieferung

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Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 02.08.2021 (Az. 12 U 4671/19) klargestellt, dass es die Motoren des Volkswagenkonzerns vom Typ EA288, die in großen Teilen der Fahrzeuge von VW, Audi, Seat und Skoda verbaut worden sind, aufgrund des dort verwendeten "Thermofensters" für mangelhaft hält.

Wörtlich führt das OLG Nürnberg hierzu wie folgt aus:

 "Der Senat beabsichtigt, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.12.2020, C-693/18) zu folgen, wonach eine Abschalteinrichtung im Rahmen der Abgasrückführung europarechtlich unzulässig ist. Vorliegend ist daher - das Vorliegen eines „Thermofensters“ im streitgegenständlichen Motor (Typ EA 288) zum Zeitpunkt der Pkw-Übergabe ist zwischen den Parteien unstreitig - von der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs i.S.d. § 434 BGB auszugehen."

Die Mangelhaftigkeit führt dazu, dass Fahrzeugkäufer gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist demnach nicht erforderlich. 

Im Klartext bedeutet das, dass der Rücktritt erklärt werden kann (Folge: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückerstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer), der Kaufpreis gemindert werden oder Nachlieferung eines mangelfreien, sprich neuen, Fahrzeugs verlangt werden kann.

Gewährleistungsansprüche können nicht unbegrenzt geltend gemacht werden. Grundsätzlich beträgt die Frist hierzu bei Neuwagen zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Bei Gebrauchtwagen kann die Frist - etwa durch AGB - auf ein Jahr verkürzt werden. Hier kann es sich also lohnen, schnell aktiv zu werden. Die Verjährung kann etwa durch Verhandlungen mit der Gegenseite oder Einreichung einer Klage gehemmt werden. 

Der Bundesgerichtshof hat am 21.07.2021 in mehreren Fällen entschieden, dass für die Nachlieferung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zudem zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch innerhalb einer gewissen Zeit ab Abschluss des Kaufvertrages geltend gemacht werden.

Da die Sach- und Rechtslage im Abgasskandal kompliziert ist, bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüfung der Erfolgsaussichten an und klären ggf. mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese für die Kosten im Falle einer Klageerhebung aufkommt. Nehmen Sie hierzu gerne über das untenstehende Formular, per Email an rechtsanwalt@nicolasgotzen.de oder telefonisch unter 06831/42044 Kontakt zu uns auf.

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Motoren des Typs EA288 mit Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 sind beispielsweise in folgenden Fahrzeugen verbaut worden:

VW

Beetle, CC, Crafter, Golf, Passat, Scirocco, Sharan, T6, T6.1, Tiguan, Touran, T-Roc

Audi

A1, A3, A4, A5, A6, Q2, Q3, Q5, TT

Skoda

Fabia, Karoq, Kodiaq, Octavia, Rapid, Superb

Seat

Alhambra, Ateca, Leon


Sehr gute Erfolgsaussichten bestehen auch bei den von der Audi AG hergestellten 3.0 V6 TDI Motoren mit Abgasnorm Euro 5 und Euro 6, die etwa in Fahrzeugen der Marke Audi und Porsche (Macan, Cayenne) und im VW Touareg verbaut worden sind. Für viele dieser Fahrzeuge hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits verbindliche Rückrufe erlassen und angeordnet, die als unzulässige Abschalteinrichtung eingeordnete Motorsteuerungssoftware ein Softwareupdate zu entfernen. In diesen Fällen kommen Ansprüche gegen Motorenhersteller und Händler in Betracht. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Ansprüche Ende des Jahres 2021 verjähren könnten. Die Ansprüche sollten daher vor Jahresende - ggf. auch gerichtlich - geltend gemacht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Foto(s): Titelbild: https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/ - Bilder unten: eigene

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