Online-Attest von Liberation-Express (Nachweis-Express): Was tun bei Anhörung oder Kündigung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer geben online-Atteste des Anbieters „Liberation-Express“ (früher „Nachweis-Express“) beim Arbeitgeber ab, weil sie sich dadurch eine Befreiung von der Impfpflicht versprechen. Was zu befürchten war, dass nämlich solche Atteste zu Problemen führen können, ist jetzt vielfach eingetreten: Nicht wenige Arbeitgeber bereiten mit Anhörungen die Kündigung vor – oder haben ihren Arbeitnehmern bereits gekündigt.

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat Tipps für Arbeitnehmer, die wegen einer Anhörung oder Kündigung Rat suchen:

Mit ihren Anhörungen bereiten Arbeitgeber aktuell aus meiner Sicht vor allem Verdachtskündigungen vor. Ihr Vorwurf: Ein im Internet besorgtes Attest sei wie eine Impfpassfälschung zu betrachten.

Auch wenn eine Impfpassfälschung hier meiner Ansicht nach regelmäßig nicht in Frage kommen dürfte: Die Anhörung muss man als Arbeitnehmer äußerst ernst nehmen!

Fast alles, was der Arbeitnehmer bei einer Anhörung wegen einer Verdachtskündigung zur Sache sagt, kann für ihn gefährlich werden. Nur in sehr selten Ausnahmefällen wäre eine Äußerung zum Sachverhalt harmlos, etwa wenn der Arbeitnehmer in den Verdacht geraten ist, Bargeld aus der Firmenkasse entwendet zu haben, er aber in der fraglichen Zeit drei Wochen im Urlaub war. Das könnte wohl unproblematisch bei der Anhörung vortragen werden, allerdings am besten nur durch einen Anwalt.

Ich rate jedem Arbeitnehmer, die Anhörung genauso ernst zu nehmen, wie die Kündigung selbst. Deshalb sollte man nach Kenntnis des Anhörungstermins umgehend einen erfahrenen und im Kündigungsschutz versierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und sich beraten lassen.

In den meisten Fällen sollte man die Kommunikation mit dem Arbeitgeber einem Experten überlassen, und am besten zur Sache selbst schweigen.

Im Fall einer Kündigung sollte man keinesfalls versuchen, den Arbeitgeber umzustimmen, oder mit ihm eine Diskussion über das online-Attest führen.

Hat man das Kündigungsschreiben in der Hand, zählt nur noch eins: Sofort zum Anwalt und nach dessen Beratung gegebenenfalls Kündigungsschutzklage einreichen. Wegen der kurzen Fristen, die nach Zugang der Kündigung gelten, rate ich dazu, den Anwalt am selben Tag anzurufen, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat.

Wer rechtzeitig Klage einreicht, hat hier meist gute Chancen, zumindest eine hohe Abfindung herauszuholen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Hat man Sie zu einer Anhörung eingeladen? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz, zur Abfindungshöhe und zur besten Vorgehensweise bei einer Anhörung.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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