Online-Scheidung vs. persönliche Betreuung

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Paare, die sich getrennt haben und nun überlegen, wie sie die Scheidung vollziehen können, suchen meist zuerst im Internet und landen auf online Portalen, die damit werben, die Scheidung schnell und günstig durchzuführen und dabei Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Dabei werden jedoch häufig Faktoren wie Verfahrensdauer, die oft von gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Interaktionen abhängig ist, und worauf der Anwalt gar keinen Einfluss hat, sowie die Verfahrenskosten, die sich nach der Gebührenordnung richten und deutschlandweit gleich sind, in den Hintergrund gestellt. Ebenso sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz genormte Gebühren für ein Scheidungsverfahren vor, welche sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Parteien richten. Somit stellt sich die Frage, welchen Vorteil eine sog. Online-Scheidung hat. Das Gesetz sieht vor, die Parteien vor Gericht zum Trennungszeitpunkt und ggf. anderweitigen Folgesachen persönlich anzuhören, spätestens dann ist der Begriff online-Scheidung hinfällig, da sich die Parteien mit ihrem Rechtsbeistand vor Gericht gegenüber treten. Was versteht man also darunter? Man unterschreibt eine Vollmacht und übersendet diese nebst sämtlichen weiteren Unterlagen per Email oder Post an die Kanzlei und telefoniert ggf. im Erstberatungsgespräch mit dem Anwalt, der seinen Kanzleisitz meist weit weg vom Wohnort des Antragstellers hat. Das bedeutet, das man nicht mal eben schnell vorbeikommen kann, wenn man ein Problem beim Ausfüllen der Unterlagen beispielsweise für den Versorgungsausgleich, den Verfahrenskostenhilfeantrag, der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung oder eine andere Frage hat oder Unterstützung benötigt. Man ist somit immer auf die telefonische Erreichbarkeit oder einen Rückruf angewiesen. Ein persönliches Gespräch in der Kanzlei, bei dem man u.a. auch die Kompetenz des Anwaltes oder etwaige Sympathien ausloten kann, findet oft nicht statt. Und dabei spielt es für die Kostennote keine Rolle, ob der Anwalt zunächst nur digital tätig wird oder eine persönliche Beratung und Betreuung leistet. Es wird nur oft suggeriert, dass eine online-Scheidung (diese Begrifflichkeit stammt tatsächlich aus der Werbebranche) günstiger und schneller ist, das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Es bleibt jedem Betroffenen selbst überlassen, welchen Weg er geht, aber eine Scheidung ist ein sensibles Thema und sorgt oft für Unmut, Angst und Unsicherheit auch während des Scheidungsverfahrens. Es birgt viele Fehler, die gemacht werden und im nachhinein nicht korrigiert werden können. Das sollte bei der Auswahl des Mittels zum Zweck und der richtigen Anwaltskanzlei immer berücksichtigt werden. Viele wissen z.B. auch nicht, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt, nämlich für den Antragsteller benötigt wird und somit ebenfalls Kosten und auch Zeit gespart werden kann. Eine einvernehmliche Scheidung führt nämlich oft zur Verkürzung der Verfahrensdauer. Zudem kann Einigkeit zwischen den Parteien den Streit- und Verfahrenswert minimieren, was ebenfalls zu einer Kosteneinsparung führt. Diese Themen kann man übrigens am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem man seinen gegenüber kennenlernt, ausführlich besprechen.

Wie auch immer Sie sich entscheiden, ob für die online-Scheidung oder die Kanzlei um die Ecke, ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg.





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