Online-Scheidung: Welche Kostenvorteile bietet die Scheidung online?

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Online geht vieles schneller und einfacher. Stimmt das wirklich? Bietet auch die Online-Scheidung die Möglichkeit, schneller und einfacher die Scheidung zu erreichen? Und vor allem: Welche Kostenvorteile eröffnet die Scheidung online? Ein Plädoyer für die einvernehmliche Online-Scheidung.

Das Wichtigste für Sie

  • Bringen Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung auf dem Weg, ersparen Sie sich einen teils erheblichen organisatorischen Aufwand, der bei der traditionellen Suche nach einem Rechtsanwalt anfällt.
  • Der Kostenvorteil einer Online-Scheidung ergibt sich vornehmlich daraus, dass Sie Ihr Scheidungsverfahren online in die Wege leiten, sich einvernehmlich scheiden lassen und Scheidungsfolgen eigenständig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
  • Streitige Scheidungen haben emotionale und finanzielle Ursachen. Jeder Streit potenziert den Kostenaufwand für Ihr Scheidungsverfahren.
  • Wenn Sie sich alle diese Zusammenhänge verdeutlichen, reduzieren Sie den Kostenaufwand für Ihre Scheidung auf ein Minimum und motivieren sich und hoffentlich auch Ihren Ehepartner, auf eine streitige Auseinandersetzung und einen damit oft einhergehenden Rosenkrieg zu verzichten.

Inhalt

1. Welchen Komfort in der Sache bietet die Scheidung online?

2. Bietet die Scheidung online auch Kostenvorteile?

3. Was bedeutet einvernehmliche Scheidung genau?

4. Wodurch genau erreiche ich die Kostenvorteile bei der einvernehmlichen Online-Scheidung?

5. Welche Kostennachteile provoziert eine streitige Scheidung?

6. Welche Kostenvorteile bringt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

7. Was ist, wenn ich gar kein oder nur wenig Geld habe?

1. Welchen Komfort in der Sache bietet die Scheidung online?

Die Online-Scheidung erweist sich von Anfang an insoweit vorteilhaft, als Sie materielle und immaterielle Vorteile haben. Gehen Sie online vor, sparen Sie sich erst einmal den Aufwand, dass Sie in eigener Initiative einen Rechtsanwalt suchen, beurteilen und finden müssen. Ziehen Sie dann einen Anwalt in Betracht, müssen Sie den Anwalt in seiner Kanzlei aufsuchen und dort Ihre Wünsche besprechen. Sie müssen damit rechnen, dass der Anwalt Ihr Mandat aus welchen Gründen auch immer ablehnt. Dann müssen Sie sich erneut auf die Suche nach einem Anwalt machen.

Leiten Sie Ihre Scheidung hingegen online als Online-Scheidung in die Wege, können Sie zu Hause bleiben und sich allein über das Internet informieren und den Kontakt zu einem Anwalt herstellen. Sie brauchen nicht unbedingt Rücksicht auf Büroöffnungszeiten zu nehmen. Den Scheidungsantrag können Sie rund um die Uhr und am Wochenende stellen, genau dann, wenn Sie die Zeit und Muße haben, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Allein unter diesen Gesichtspunkten sparen Sie Zeit und Mühe.

2. Bietet die Scheidung online auch Kostenvorteile?

Scheidungen kosten Geld. Daran führt kein Weg vorbei. Ihr Interesse sollte darin liegen, den Kostenaufwand für Ihr Scheidungsverfahren so gering wie möglich zu halten und mögliche Kostenvorteile optimal auszunutzen. Die Online-Scheidung zeigt ihre Kostenvorteile vornehmlich dann, wenn Sie Ihr Scheidungsverfahren im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner mit nur einem einzigen Rechtsanwalt durchführen. Eventuelle regelungsbedürftige Scheidungsfolgen regeln Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Allein die dadurch entstehenden Kostenvorteile sollten Anlass sein, in diese Richtung zu denken und Ihr Scheidungsverfahren danach abzuwickeln. Da nicht nur Sie allein Kostenvorteile genießen, sondern auch Ihr Ehepartner einen größeren Kostenaufwand spart, sollten Sie idealerweise so miteinander kommunizieren, dass Sie eine einvernehmliche Scheidung realisieren können.

3. Was bedeutet einvernehmliche Scheidung genau?

Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht und dazu einen Rechtsanwalt beauftragt. Wegen des Anwaltszwangs vor den Familiengerichten können Sie den Scheidungsantrag nicht selbst stellen.

Reichen Sie den Scheidungsantrag über einen Rechtsanwalt bei Gericht ein, braucht Ihr Ehepartner Ihrem Antrag lediglich zuzustimmen. Dazu erklärt er gegenüber dem Gericht, dass er mit der Scheidung einverstanden ist. Zugegeben, es ist oft schwierig, sich auf diesen Weg zu verständigen, gerade dann, wenn die Nerven noch blank liegen und keiner dem anderen etwas gönnt. Dennoch sollten Sie sich vor Augen führen, dass auch ein Familienrichter nicht die Möglichkeiten hat, Ihr Leben nach Ihrer Trennung wieder auf die Überholspur zu führen. Erwarten Sie also nicht, dass Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirklich alles zuverlässig und zufriedenstellend regeln, was Sie selbst nicht regeln können.

Richterliche Entscheidungen sind oft Kompromisse, bei denen es weder Sieger noch Verlierer gibt. Erfahrungsgemäß beinhaltet ein richterlicher Beschluss genau das und allzu oft noch viel weniger als das, was Sie hätten erreichen können, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner von vornherein auf eine einvernehmliche Scheidung verständigt hätten. Sollte die einvernehmliche Scheidung möglich sein, bietet die Online-Scheidung genau die Option, Ihr Scheidungsverfahren kostengünstig abzuwickeln.

4. Wodurch genau erreiche ich die Kostenvorteile bei der einvernehmlichen Online-Scheidung?

Führen Sie Ihre Online-Scheidung einvernehmlich durch, erreichen Sie die Kostenvorteile vornehmlich dadurch, dass sich die Gebühren für Gericht und den einzig notwendigen Anwalt allein nach den Verfahrenswerten für Ihr Scheidungsverfahren (Mindestverfahrenswert 3.000 EUR) und den im Regelfall von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich (Mindestverfahrenswert 1.000 EUR) bemessen. Wenn wir von diesen Mindestverfahrenswerten (4.000 EUR) ausgehen, kostet Ihre Scheidung bestenfalls 773,50 EUR Anwalts- und 254 EUR Gerichtsgebühren.

Diese Mindestverfahrenswerte erhöhen sich allerdings in Abhängigkeit von Ihren Eigentumsverhältnissen. Sofern Sie Ihre Scheidung einvernehmlich bewerkstelligen, sind Gerichte vielfach bereit, die Verfahrenswerte um bis zu ca. 20 % zu ermäßigen. Grund ist, dass Sie dem Gericht weitaus weniger Arbeitsaufwand bescheren, als wenn Sie Ihre Scheidung in einer streitigen Auseinandersetzung führen würden.

5. Welche Kostennachteile provoziert eine streitige Scheidung?

Umgekehrt führt eine streitige Auseinandersetzung, bei der Sie sich beispielsweise wegen dem Ehegattenunterhalt oder dem Zugewinnausgleich streiten und den Streit vor Gericht verhandeln, zu höheren Verfahrenswerten. Fordern Sie beispielsweise 500 EUR monatlichen Ehegattenunterhalt, verursachen Sie einen zusätzlichen Verfahrenswert von 6.000 EUR. In diesem Beispiel zahlen Sie bei einem sodann festgesetzten Verfahrenswert von insgesamt 10.000 EUR Anwaltsgebühren in Höhe von 1.683,85 EUR für Ihren eigenen Anwalt sowie 482 EUR Gerichtsgebühren. Vor allem muss auch Ihr Ehepartner sich anwaltlich vertreten lassen und für den eigenen Anwalt gleichfalls 1.683,85 EUR Gebühren auf den Tisch legen.

Über die Kostennachteile hinaus müssen Sie sich fortlaufend mit der Angelegenheit beschäftigen, Unterlagen lesen, vielleicht selber Unterlagen beschaffen, sich Vorwürfe anhören, Ihre Position verteidigen und wissen letztlich nicht, was der Richter wirklich entscheidet. All diese Aspekte sollten ausreichend Gründe sein, dass Sie sich von der streitigen Scheidung verabschieden und sich trotz aller denkbaren emotionalen und sonstigen Vorbehalte möglichst zu einer einvernehmlichen Scheidung durchringen.

6. Welche Kostenvorteile bringt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Sie ermöglichen Ihre einvernehmliche Scheidung mithin dadurch, dass Sie eventuelle regelungsbedürftige Scheidungsfolgen möglichst außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Soweit Sie sofort Fakten schaffen, beispielsweise den Hausrat untereinander aufteilen, ist die Vereinbarung formlos möglich. Soweit Sie Regelungen zum Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich oder Ehegattenunterhalt treffen, müssen Sie die Vereinbarung notariell beurkunden. Nur dann sind derartige Vereinbarungen rechtsverbindlich. Für die notarielle Beurkundung berechnet der Notar eine verhältnismäßig geringe Notargebühr.

Alternativ zur notariellen Beurkundung haben Sie die Möglichkeit, sich im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht auf eine Regelung wegen einer Scheidungsfolge zu verständigen. Sie lassen diese Scheidungsfolge durch Ihren Rechtsanwalt gerichtlich protokollieren. Auch dann ist die Vereinbarung rechtsverbindlich.

7. Was ist, wenn ich gar kein oder nur wenig Geld habe?

Verfügen Sie über gar kein oder nur wenig Einkommen, haben Sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. In einem dafür vom Gericht vorgesehenen Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ beantragen Sie am besten direkt im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag über Ihren Rechtsanwalt bei Gericht Verfahrenskostenhilfe. Im günstigsten Fall zahlen Sie keinerlei Gebühren. Dann übernimmt die Gerichtskasse den Kostenaufwand für Ihr Scheidungsverfahren. Ansonsten zahlen Sie die Verfahrenskosten in Teilbeträgen an die Gerichtskasse zurück.

Alles in allem

Dass Scheidungen immer richtig viel Geld kosten, ist ein Klischee. Sie haben es teils selbst in der Hand, den Kostenaufwand für Ihre Scheidung so zu handhaben, dass Sie mit einer minimalen finanziellen Belastung geschieden werden. Sie brauchen nur die dafür maßgeblichen Wege zu nutzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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