„Originals“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer

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Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten? Das Filesharing bezeichnet den Down-/Upload in sogenannten Internettauschbörsen. Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt zahlreiche Abmahnungen wegen des vermeintlich illegalen Down-/Uploads von Filmwerken in sogenannten Internettauschbörsen.

Haben Sie in einer solchen Internettauschbörse einen Download vorgenommen, so haben Sie automatisch auch einen Upload vorgenommen. Oftmals ist den Internetusern nicht bewusst, dass sie einen solchen Upload vorgenommen haben.

Dieser Upload ist Gegenstand der Abmahnung von Waldorf Frommer.

Eine solche Abmahnung wird wegen des vermeintlich unrechtmäßigen Verstoßes gegen das Urheberrecht von Rechteinhabern wie Warner Bros. verschickt, weil Sie deren Filmwerke zum Tausch angeboten haben sollen (Filesharing).

In solchen Abmahnungen wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, pauschalisierter Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt.

Wie helfen wir Ihnen?

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung.

Wir gehen dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine alternative zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen können.

Was sollten Sie bei einer „Originals“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer tun und was nicht?

  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Zahlen Sie nichts!
  • Bleiben Sie nicht untätig!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf!
  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Was tun wir bei einer Originals Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer „Originals“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Sasse und Partner. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten.

Achtung

Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen. Sollten Sie beispielsweise zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause gewesen sein, steigen Ihre Chancen, dass Sie überhaupt nicht haften.

Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von Rechtsanwälte Waldorf Frommer anerkennen.

Wenn Sie jedoch als Täter nicht haften, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Mit einer solchen Unterlassungserklärung haften Sie ein Leben lang und müssten mit Strafzahlungen von bis zu € 5.000 im Wiederholungsfalle rechnen, obwohl Sie rechtlich hierzu nicht verpflichtet gewesen wären.

Ihr Fall ist ein Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung.

Dann können wir diese in aller Ruhe im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit Ihnen besprechen.

Christian Giese

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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