Panne bei Commerzbank führt zu Schufa-Eintrag

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Manchmal gibt es Schufa-Einträge, die nicht passieren dürfen. In vielen Fällen geht es dabei „nur“ um die Frage, ob bestimmte Schreiben zugegangen sind oder Fristen entsprechend abgewartet wurden. In anderen Fällen kommt es jedoch auch zu schwerwiegenden Fehlern im Vorfeld bei einer Bank, die dann zu einem Negativeintrag führen.

Commerzbank berechnet falsche Kontogebühren

Die Commerzbank veranlasste einen negativen Schufa-Eintrag zu einer Betroffenen, nachdem die Bank fehlerhaft Gebühren berechnet hat. Wie konnte es dazu kommen?

Kontoeröffnung und Schufa-Eintrag

Ein solch folgenschwerer Fehler unterlief der Commerzbank AG gegenüber einer Kundin aus Thüringen. Die Betroffene hat im Jahr 2018 ein kostenloses Girokonto bei der (seinerzeit) Comdirect Bank (nunmehr eine Marke der Commerzbank) eröffnet. Das Konto wurde in der Folge aber nie genutzt, da die Betroffene keine ausreichende Zugangsdaten o.ä. erhielt. Sie versuchte in der Folge immer wieder sich für das Konto anzumelden. Dies scheiterte jedoch regelmäßig.

Da das Konto kostenfrei war, war dies zwar ärgerlich, letztlich aber zu verschmerzen. Die Betroffene ließ das Konto dann erst einmal unbeachtet. Nach der Vertragseröffnung zog die betroffene Person dann auch einige Häuser weiter und wohnte in der gleichen Straße. In der Folgezeit erhielt die Betroffene keine Mahnungen oder ähnliches. Lediglich im April 2021 erhielt die Betroffene durch Zufall ein Schreiben der Bank, teilte dieser dann die neue Adresse mit und konfrontierte sie mit der darin erstmals ersichtlichen Forderung.

Im Juli 2021 erfolgte dann überraschender Weise ein negativer Schufa-Eintrag über 121,00 Euro. Die Forderung wurde dann auch umgehend weiterverkauft.

Forderung und Löschung des Eintrags

Die Kontaktaufnahmen der betroffenen Person sowie der Kanzlei AdvoAdvice haben dann ergeben, dass die Commerzbank in der Zwischenzeit eine Kontogebühr von 4,99 Euro pro Monat zzgl. Zinsen und Mahnentgelte berechnet hat. Des Weiteren habe die Betroffene nach Ansicht der Commerzbank in die Datenübermittlung an die SCHUFA eingewilligt und sodann auch Mahnungen erhalten. Die Gebühren seien zuvor wegen einer monatlichen Gutschrift im Rahmen eines Aktionsangebotes nicht angefallen.

Die betroffene Person war von diesen Aspekten mehr als überrascht, da diese weder Mahnungen vor dem Eintrag erhielt, noch sich erklären konnte, woher die Gebühren stammen.

Durch die Kanzlei AdvoAdvice wurde zunächst der Schufa-Eintrag angegriffen, da die Betroffene zwischenzeitlich umgezogen war und keine Mahnungen erhielt. Die Commerzbank lehnte einen Widerruf ab. Erfreulicherweise hat die Schufa aber umgehend eine Löschung des Eintrages veranlasst.  

Fehlerhafte Kontogebühren

Die Commerzbank blieb weiter bei dem Vortrag, dass die Betroffene ausreichend gemahnt worden sei und eine entsprechende Forderung bestehe. Ferner wurde die Übernahme der Anwaltsgebühren abgelehnt. Nach weiterem Schriftverkehr wies der zuständige Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser die Bank nochmals darauf hin, dass bei der Eröffnung des Kontos keine Gebühren vereinbart wurden.

Nach einigen Wochen meldete sich die Commerzbank erneut und stellte „mit Bedauern“ fest, dass ein Fehler unterlaufen ist, da zu diesem Zeitpunkt das kostenlose Girokonto an keine Bedingungen geknüpft war. Die Gebühren wurden dann (fehlerhaft) berechnet, da es keine Geldeingänge auf dem Konto gab. Die Forderungsangelegenheit wird durch eine Erstattung bzw. Rückabwicklung mit dem Inkasso-Unternehmen geklärt.

Dieser entscheidende und schwerwiegende Fehler der Bank führte dazu, dass eine nicht berechtigte Forderung geformt und bei der Schufa Holding AG eingemeldet wurde.

Einschätzung der Kanzlei AdvoAdvice

Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser fasste zusammen: „Die Mandantin hat hier von Anfang an darauf gepocht, dass das Konto damals kostenfrei eröffnet wurde und es keine Gebühren hätte geben dürfen. Es zeigt sich einmal mehr, dass es sich rentiert, hartnäckig zu bleiben, wenn man das Recht auf seiner Seite hat. Hätte die Schufa den Eintrag aber nicht umgehend zur Löschung gebracht, hätte durch das monatelange Aufrechterhalten des Standpunktes der Bank ein erheblicher Schaden entstehen können. Es ist also auch bei kleinen Forderungen wichtig, dass diese tatsächlich bestehen und die weiteren Voraussetzungen für eine SCHUFA-Meldung gegeben sind, bevor ein Eintrag erfolgt.“

Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können.

Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht.

Gerne prüfen wir dies für Sie in Ihrem Fall und helfen Ihnen, den Eintrag zur Löschung zu bringen. Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten Sie unter 030  921 000 40 oder info@advoadvice.de. 

Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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