Patienten nicht intubiert an Krankenwagen übergeben: 5000 Euro Schmerzensgeld

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Mit gerichtlichem Vergleich vom 07.01.2014 hat sich ein Heilbronner Klinikum verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen. Der am 16.05.1978 geborene Facharbeiter erlitt am 28.03.2008 einen Arbeitsunfall, als er mit Kopf und Hals ca. 5 – 10 Minuten von einem 300 kg schweren Deckel einer Maschine eingeklemmt wurde. Dabei kam es zu einer Schädigung des Gehirnes durch den Sauerstoffmangel.

Nach stationärer Behandlung in der Heilbronner Klinik sollte er am 07.04.2008 mit einem Hubschrauber heimatnah in eine Rehabilitationsklinik nach Hagen verlegt werden. Die Ärzte übergaben den Patienten dem Krankenwagen, der ihn zum Flughafen bringen sollte, nicht intubiert. Während des Transportes im Krankenwagen kam es zu erheblichen Komplikationen aufgrund der fehlenden Intubation, so dass die Sauerstoffsättigung für einen Zeitraum von 30 – 40 Sekunden unter 86 % absank. Erst danach konnte die begleitende Ärztin die Sauerstoffversorgung wieder normalisieren. Der Sachverständige hatte im Prozess ausgeführt, dass es behandlungsfehlerhaft war, den Patienten im Krankenhaus nicht intubiert an den Krankentransport zu übergeben. Hierdurch sei es zu der Komplikation auf dem Weg zum Flughafen gekommen. Die Sättigung bis 86 % habe sich aber nicht gesundheitsschädigend auf den Mandanten ausgewirkt. Allerdings sei es durch die mehrfachen Intubationsversuche der Notärztin im Krankenwagen zu einer Schwellung des Kehlkopfes gekommen. Diese sei auch noch Tage später vorhanden gewesen.

(Landgericht Heilbronn, Vergleichsbeschluss vom 07.01.2014, AZ: 1 O 59/11 Bm)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht


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