Personalabbau bei der RENOLIT SE (Zweigniederlassung Thansau) in Rohrdorf-Thansau

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Die RENOLIT SE (Zweigniederlassung Thansau) hat mit dem Gesamtbetriebsrat am 05.07.2021 einen Interessenausgleich abgeschlossen. Zudem erfolgte mit dem Betriebsrat am 05.07.2021 der Abschluss eines Sozialplans.

Es ist vorliegend eine umfassende Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus geplant. Den betroffenen Arbeitnehmern wurden Aufhebungsverträge angeboten.

Die Aufhebungsverträge sehen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Wechsel in eine Transfergesellschaft (DEKRA Personaldienste GmbH) vor. Ein solcher Aufhebungsvertrag führt zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer wechselt für eine zeitlich befristete Dauer in eine Transfergesellschaft. Dort erhält der Arbeitnehmer Transferkurzarbeitergeld und einen sog. Aufstockungsbetrag.

Ein Sozialplan ist – auch wenn das Wort etwas anderes vermuten lässt – nicht immer „sozial“. Es werden dort in der Regel Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes festgeschrieben. Man könnte also besser von einem Abfindungsplan sprechen. Der betroffene Arbeitnehmer hat dann unmittelbar einen Anspruch auf eine solche Abfindung aus diesem Sozialplan. Aber auch hier gilt: Der Teufel steckt im Detail.

Der Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages ist natürlich mit erheblichen Konsequenzen verbunden, die im Einzelfall ganz genau überprüft und bewertet werden sollten.

Es geht um folgende Themen:

  • Welche Konsequenzen hat für mich der Aufhebungsvertrag?
  • Was ist mit meinen Ansprüchen gegenüber der Agentur für Arbeit (Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit etc.) bei Abschluss des Aufhebungsvertrages?
  • Macht der Eintritt in eine Transfergesellschaft überhaupt Sinn?
  • Was passiert mit meinen Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung?
  • Welche Abfindung sieht der Sozialplan vor?
  • Wie berechnet sich die Abfindung?
  • Welche Alternativen gibt es zu dem Aufhebungsvertrag?
  • Was passiert bei einer Kündigung?
  • Habe ich Kündigungsschutz?
  • Kann ich mich mit Erfolg gegen eine Kündigung wehren?
  • Gibt es auch in diesem Fall eine Abfindung?
  • Hat der Interessenausgleich Auswirkungen auf meinen Kündigungsschutz?

Die Punkte sollten Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen. Überlassen Sie hier nichts dem Zufall. Lassen Sie sich die notwendige Zeit für Ihre Entscheidung. Entscheiden Sie nur, wenn Sie die rechtlichen Konsequenzen erfasst haben. Sprechen Sie mit einem Arbeitsrechtler in Ihrer Nähe.


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