Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

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Welche Rechtsform ist die richtige für mein eigenes Unternehmen? Wo ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft? Wo sind die jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Gesellschaftsformen? Es folgt ein Überblick. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 


Personengesellschaft

Soweit sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen, entsteht eine Personengesellschaft. Bei den Personengesellschaften gibt es die Grundform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und weitere Mischformen. 

Ein entscheidender Vorteil der Personengesellschaft ist die einfache und schnelle Gründung. Das Stammkapital ist frei wählbar, da es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage gibt. Außerdem können andere finanzielle Werte wie Fahrzeuge und Immobilien eingebracht werden. 

Ein großer Nachteil einer Personengesellschaft ist das hohe wirtschaftliche und unternehmerische Risiko. Ein Gesellschafter bei der GbR und der OHG haftet nicht nur mit der eingezahlten Kapitaleinlage, sondern auch unbeschränkt, solidarisch und persönlich mit seinem privaten Vermögen. Bei der KG gilt dies für den Komplementär ebenfalls, der Kommanditist hingegen haftet ausschließlich in Höhe seiner Einlage, die frei wählbar ist. 

Hinsichtlich der Unternehmensleitung ist bei der Personengesellschaft jeder Gesellschafter unmittelbar beteiligt und übernimmt die Rolle des Geschäftsführers. 

Bei Personengesellschaften versteuert jeder Gesellschafter seine eigenen Gewinne. Stellt der Gesellschafter eine natürliche Person dar, muss er die Einkommensteuer sowie den Solidaritätszuschlag entrichten und zwar im Verhältnis seiner Beteiligung und nach dem individuellen Steuersatz. Die Personengesellschaft selbst unterliegt der Gewerbesteuer. 


Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften, wie die GmbH, UG und AG sind als juristische Personen rechts- und parteifähig. Das heißt sie verfügen über eigene Rechte und Pflichten und können demnach im Rechtsverkehr tätig werden. Außerdem können sie als Partei eines Gerichtsverfahrens klagen oder verklagt werden. 

Wesentlicher Vorteil einer Kapitalgesellschaft ist die strikte Trennung zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Dies betrifft auch die Buchhaltung und die steuerliche Behandlung (Trennungsprinzip). 

Folge dessen ist, dass sich die Haftung der einzelne Gesellschafter auf das Geschäftsvermögen beschränkt. Eine unmittelbare persönliche Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten besteht demnach nicht. 

Bei der Kapitalgesellschaft ist der finanzielle und zeitliche Gründungsaufwand umfangreich. Hier ist der Notarbesuch und die Eintragung in das Handelsregister unumgänglich. Außerdem müssen Gründer bereits ein Startkapital von 25.000 Euro bei einer GmbH und 50.000 Euro bei einer AG vorweisen.  Eine Ausnahme gilt für die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt). Hier ist es bereits möglich mit einem Euro die Gesellschaft als Stammkapital die Gesellschaft zu gründen.

Bei der Kapitalgesellschaft erfolgt die Unternehmensleitung über bestimmte Gremien, zum Beispiel Vorstand oder Geschäftsführer. Diese Schlüsselrolle kann neben den Gesellschafter selbst auch ein Angestellter der Gesellschaft übernehmen.

Kapitalgesellschaften als eigenständige Steuersubjekte versteuern Ihre Gewinne im Rahmen der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer. Wird einem Gesellschafter im Rahmen der Ausschüttung ein Betrag ausgezahlt, fällt als zusätzliche Steuer die Kapitalertragsteuer an.



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