Pfando verliert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf geht von einem wucherähnlichen Geschäft aus

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung I- 23 U 60/22 vom 22.11.2022 klare Worte für das Geschäftsmodell der Firmen Pfando GmbH und Pfando`s Cash & Drive GmbH gefunden.

Es ging um einen neueren Cash & Drive Vertrag, bei dem die Pfando GmbH das Fahrzeug zu etwa der Hälfte des Marktwertes ankauft und die Firma Pfando`s  Cash & Drive GmbH das Fahrzeug des Kunden für 8 % des überlassenen Kaufpreises monatlich zurück vermietete. Das OLG Düsseldorf kam zu dem Ergebnis, dass es sich um ein wucherähnliches Geschäft handelt, welches nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig ist.

Dem Unterzeichner liegen eine Vielzahl von Verträgen vor, bei dem das Verhältnis noch liegt, weil typische Werte für die Rückvermietungskonditionen zwischen 8,8 % und 11,1 % monatlich des von Pfando GmbH erhaltenen Kapitals liegen, bei Ankauf zur Hälfte des Marktwertes und daher die Verträge ein noch sehr viel ungünstigeres Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufweisen. 

Obwohl das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Berücksichtigung von Kaufpreis und Wert des PKW des Kunden nicht ganz 100 % erreichte, ging das Oberlandesgericht Düsseldorf im konkreten Fall von einem ganz klar wucherähnlichen Geschäft aus. Dies bedeutet, dass nicht nur die zu Grunde liegenden Verträge - Kauvertrag mit der Pfando GmbH und der Mietvertrag mit der Schwestergesellschaft nicht sind sondern auch die Übereignung des PKW durch den Kunden an die Pfando GmbH. 

Kurz zuvor hatte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.11.2022, Az. VIII ZR 436/21 die Rechtslage zu dem Vorgängervertragsmodells sale-and-rent-back im konkreten Fall ebenfalls auf die Gesamtwürdigung des Vertragsinhaltes aller Verträge, also auch der Konditionen des Mietvertrages mit den sehr hohen an die Pfando´s Cash & Drive GmbH zu zahlenden Mieten abgestellt,

Ob ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig ist, wird aufgrund einer Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Geschäftsumstände entschieden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ergab im konkreten Fall die Gesamtschau der Leistungen und Gegenleistungen, dass die Verträge zwischen dem Kunden und der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH und Pfando GmbH sittenwidrig sind, weil der Kunde von Pfando auch bei günstigster Berechnung für den Marktwert des Fahrzeugs keine angemessene Gegenleistung erhielt und dann noch zusätzlich für die Weiterbenutzung unangemessen hohe Miete zahlen musste, ohne am Ende eine Möglichkeit zur Wiedererlangung des Fahrzeugs erhalten zu haben.

Im konkreten Fall lag das Missverhältnis zwischen Leistung Gegenleistung ausgehend vom Zeitwert des PKW des Kunden „nur“ bei 80,9 % und dennoch handelte es sich um ein wucherähnliches Geschäft.

In der Konsequenz dürften eine Vielzahl der zwischen den Kunden und den Firmen Pfando GmbH & Co. Pfandos Cash & Drive GmbH geschlossenen Verträge wucherähnliche Geschäfte nach § 138 Abs. 2 BGB darstellen und sittenwidrig und nichtig sein. Nichtig ist dann auch die Übereignung. Der Kunde ist Eigentümer des Fahrzeugs geblieben.

Der Kunde sollte sich gegen die üblicherweise von den Firmen Pfando erfolgten Strafanzeige wegen Unterschlagung des PKW vehement wehren und der Staatsanwaltschaft jeweils klarmachen, dass er Eigentümer des Fahrzeugs geblieben ist. Tatsächlich ist nicht der Kunde Täter im Sinne des Strafrechts , sondern die Hintermänner hinter den Pfando GmbHs.

Für eine fundierte und belastbare Einschätzung der konkreten Vertragssituation steht der Unterzeichner jederzeit zur Verfügung. Hierfür benötige ich die Verträge und nach Möglichkeit ein Wertgutachten zum Fahrzeugwert.

Spannend wird es, wenn es um die rechtliche Frage geht, ob die Firmen Pfando vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen und daher wegen der Wertung in § 817 S. 2 BGB keinen Rückforderungs-anspruch zu dem von Pfando an die Kunden gezahlten Kaufpreis haben. Nach den Erfahrungen des Unterzeichners neigen viele Richter dazu, diese Frage im Sinne der Kunden zu sehen, sofern das Geschäftsmodell in dem Sachvortrag der Rechtsanwälte umfassend und mit allen Facetten dargestellt wurde und aufgezeigt wurde, dass es sich um ein standardisiertes Modell zum Ankauf der Fahrzeuge zur Hälfte des Fahrzeugwertes handelt und daher von vorsätzlichem Handeln auszugehen ist.

Inzwischen hat die Pfando Gruppe eine neue Vermietung GmbH gegründet und schließt neuere Verträge zur Rückvermietung nicht mehr über die Pfando´s Cash & Drive GmbH, sondern über eine neue Gesellschaft namens Pfando Vermietung GmbH ab.




Stephan Lengnick

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Lengnick

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten