Pferdekauf auf Raten – Wann eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich und sinnvoll ist

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Der Kauf eines Pferdes ist eine bedeutende Investition, die gut durchdacht sein sollte. Oftmals stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit der Ratenzahlung in Betracht gezogen werden sollte. In diesem Artikel werden wir uns mit dem Thema der Ratenzahlung beim Pferdekauf auseinandersetzen, wann diese Alternative sinnvoll ist und welche Aspekte, wie die Eigentumsurkunde, der Eigentumsübergang und der Umtausch bei Mängeln, beachtet werden sollten.

Die Möglichkeit der Ratenzahlung beim Pferdekauf ist im Grundsatz eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die Ratenzahlungen zwingend vorschreiben oder verbieten. Dennoch gibt es einige Punkte zu beachten:

Zustimmung des Verkäufers: Zunächst muss der Verkäufer bereit sein, eine Ratenzahlung zu akzeptieren. Nicht jeder Verkäufer ist dazu bereit, da dies mit gewissen Risiken verbunden sein kann. Außerdem kann es vorkommen, dass der Verkäufer für die Möglichkeit des Ratenkaufs einen Aufschlag auf den Kaufpreis erhebt.

Vertragliche Regelung: Es ist dringend ratsam, die Ratenzahlung schriftlich zu vereinbaren. Ein solcher Vertrag sollte die Ratenhöhe, die Zahlungsfristen und alle weiteren Konditionen detailliert festlegen.

Bonitätsprüfung: Einige Verkäufer verlangen eine Bonitätsprüfung, um sicherzustellen, dass der Käufer in der Lage ist, die Raten zu zahlen.

Die Entscheidung für oder gegen eine Ratenzahlung hängt von verschiedenen Faktoren hab, wobei folgende Überlegungen hierbei zu berücksichtigen sind:

Finanzielle Situation: Wenn der Käufer nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, kann die Ratenzahlung eine gute Möglichkeit sein, den Kauf dennoch zu ermöglichen.

Vertrauen und Reputation: Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer spielt eine wichtige Rolle. Wenn der Käufer dem Verkäufer vertraut und dieser eine gute Reputation hat, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine Ratenzahlung vereinbart wird.

Wert des Pferdes: Bei hochwertigen und teuren Pferden ist die Ratenzahlung häufiger anzutreffen. Je höher der Wert des Pferdes, desto größer ist oft der Spielraum für Verhandlungen.

Hat man sich für einen Kauf mit Ratenzahlungen entschieden, stellt sich nachfolgend die Frage nach dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs sowie der Übergabe der Eigentumsurkunde. Letztere ist ein wichtiger Aspekt beim Pferdekauf und indiziert, wer rechtmäßiger Eigentümer des Pferdes ist. Auch wenn noch immer viele davon ausgehen: Die Eigentumsurkunde stellt keinen verbrieften Eigentumsnachweis dar. Der Besitz der Urkunde indiziert lediglich, dass der Besitzer der Eigentumsurkunde auch der rechtmäßige Eigentümer des dazugehörigen Pferdes ist. Hier verhält es sich also ähnlich, wie mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief). Entgegen der Annahme, dass derjenige, der den Fahrzeugbrief hat, gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeugs ist, handelt es sich hierbei, jedenfalls in Deutschland, lediglich um eine amtliche Urkunde, gemäß derer die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt wird.

Beim Kauf auf Raten kann die Übergabe der Eigentumsurkunde kompliziert sein. In vielen Fällen behält der Verkäufer die Urkunde bis zur vollständigen Bezahlung des Pferdes. Dies bedeutet, dass der Käufer erst nach Abschluss der Ratenzahlung offiziell als Eigentümer eingetragen wird. Auch wird in vielen Fällen vereinbart, dass das Pferd den Stall erst mit vollständiger Bezahlung verlassen darf. Welche Regelungen hier, auch im Hinblick auf den Eigentumsübergang, speziell getroffen werden, hängt jedoch ebenfalls von den vorgenannten Punkten und nicht zuletzt von dem Vertrauen zwischen den Vertragsparteien ab.

Weitere Punkte, der sich im Rahmen eines Kaufs mit Ratenzahlungsvereinbarung schwierig gestalten können, sind die Sachmängelgewährleistung und der Gefahrenübergang. Wenn der Käufer während der Ratenzahlungsdauer Mängel am Pferd feststellt oder aber das Pferd sich verletzt oder gar stirbt, sollten sich im besten Falle Regelungen hierzu im Ratenzahlungsvertrag finden. In der Regel sind die genauen Bedingungen für eine Nacherfüllung (z.B. „Umtausch“ des Pferdes oder Behandlung durch den Verkäufer) sowie für einen Rücktritt festgelegt. Gleiches gilt für die Gefahr der zufälligen Verschlechterung (z.B. Verletzung) oder des Untergangs (Versterben) des Pferdes, auch hier sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, wie diese Szenarien vertraglich behandelt werden.

Es ist darüber hinaus – wie stets bei Pferdekäufen – ratsam, vor dem Kauf eine Ankaufsuntersuchung durch einen Tierarzt durchführen zu lassen, um bereits im Vorfeld mögliche Mängel ausschließen zu können oder im Vertrag festzuhalten, wie damit umgegangen wird.

Zusammengefasst: Eine Ratenzahlung beim Pferdekauf kann eine praktikable Option sein, wenn die finanziellen Mittel nicht sofort zur Verfügung stehen. Es ist jedoch wichtig, alle Details sorgfältig zu klären und in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten. Der Eigentumsübergang und die Bedingungen bei einem Nacherfüllungsverlangen sollten ebenfalls gut durchdacht sein, um mögliche Probleme bereits präventiv zu vermeiden. Die Vertrauensbasis zwischen Käufer und Verkäufer ist hier entscheidend, um eine reibungslose Transaktion zu gewährleisten.

Bevor Sie sich für eine Ratenzahlung entscheiden, ist es immer ratsam, sich rechtlich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, spezialisiert auf das Pferderecht, beraten zu lassen. So kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt behandelt werden und der Kauf eines Pferdes nicht in einem rechtlichen Desaster endet.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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