Pflichten für Arbeitnehmer bei Streik – was es am 27.03. zu beachten gilt

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Streik am 27. März 2023 - Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Am 27.03.2023 sind im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Fernverkehr umfangreiche Streiks angekündigt. Wir erklären, was Arbeitnehmer zu beachten haben. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer nämlich „alles“ unternehmen, damit Sie pünktlich zur Arbeit erscheinen.  

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Was kann ich tun, wenn keine Bahn fährt? 

Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko. Das heißt, der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Wenn ein Streik absehbar ist, wie nun am Montag, dem 27.03.2023, muss ein Arbeitnehmer darauf reagieren und entsprechend planen. Das bedeutet, dass er alle Möglichkeiten ausschöpft, die zur Verfügung stehen, damit er pünktlich auf der Arbeit erscheinen kann. Dazu gehört, die Möglichkeit, mit dem eigenen Auto zu fahren, eine Fahrgemeinschaft zu bilden, ein Taxi nehmen, mit dem Fahrrad zu fahren oder ggf. auch zu Fuß zu gehen.  

Wie weit geht der Aufwand, den ein Arbeitnehmer betreiben muss, um zur Arbeit zu kommen? 

Da der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz grundsätzlich frei wählen kann, ist es Aufgabe des Arbeitnehmers seinen Arbeitsweg zur Arbeit entsprechen zu organisieren. Der Grundsatz lautet: Es ist Aufgabe und Pflicht des Arbeitnehmers, auch bei einem Streik sicherzustellen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz erscheint. In seltenen Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel selbst eine Taxifahrt unzumutbar wäre und alle anderen Varianten nicht infrage kommen, kann eine Ausnahme gelten. Auch dies sollte aber dem Arbeitgeber gegenüber frühzeitig mitgeteilt und mit ihm abgestimmt werden.  

Wenn ich nicht zur Arbeit kommen kann, bekomme ich dennoch Lohn?

Nein, denn nur für erbrachte Arbeit gibt es nach deutschem Arbeitsrecht Lohn. Zwar kann in seltenen Ausnahmefällen (s.o.) das Nichterscheinen auf der Arbeit entschuldigt sein, aber Lohn gibt es dann bei Nichtwahrnehmung der Arbeit vom Arbeitgeber keinen. Arbeitnehmer sollten auch vor diesem Hintergrund frühzeitig alles unternehmen und organisieren, um auch im Falle eines umfassenden Streiks des öffentlichen Nahverkehrs pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen.  

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Was ist mit dem Homeoffice? 

Ein Anspruch aus dem Homeoffice zu arbeiten besteht nicht, es sei denn es gibt bereits betriebliche Regelungen oder Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.  

Kann ich mir zur Not Urlaub nehmen?

Das geht nur bei rechtzeitiger Einreichung eines Urlaubsantrages. Dabei hat der Arbeitgeber die Vorstellungen des Arbeitnehmers, aber auch betriebliche Belange zu berücksichtigen. Es ist dringend zu empfehlen, einen Urlaubsantrag (sowohl bei Streik, als auch allgemein) zeitlich frühzeitig einzureichen, um eine gute Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. 

Beratung im Arbeitsrecht 

Wir beraten vornehmlich Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.  

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Foto(s): Vy Rechtsanwälte, Adobe Stock, Unsplash

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