Pflichtteil einklagen ⚠️ Was tun bei verweigerter Auszahlung?

  • 6 Minuten Lesezeit

Oft weigern sich die Erben einer verstorbenen Person, den Pflichtteil an die Kinder oder andere Pflichtteilsberechtigte auszuzahlen oder Auskünfte darüber zu erteilen, welche Höhe die Erbschaft hat und welche Vermögensgegenstände dazu gehören.

Die letzte Möglichkeit ist dann eine Pflichtteilsklage. Ob eine Pflichtteilsklage erfolgreich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keine pauschale Aussage darüber, wie die Erfolgsaussichten einer Pflichtteilsklage einzuschätzen sind.

Sie erwägen, Ihren Pflichtteilsanspruch einzuklagen? Zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls bietet die Kanzlei CDR Legal Ihnen ein telefonisches Erstgespräch. Hier können Sie Ihre Situation schildern und Sie werden über potenzielle Hürden und wichtige Schritte beim Einklagen des Pflichtteils in Ihrem individuellen Fall informiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch, der z.B. den Kindern eines Verstorbenen zusteht, auch dann, wenn diese durch ein Testament enterbt wurden.
  • Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, das dem Berechtigten ohne Testament zugestanden hätte. 
  • Weigern sich die Erben, den Pflichtteil auszuzahlen, kann eine Pflichtteilsklage eingereicht werden.
  • Um den Pflichtteil einzuklagen, werden die Erben zunächst auf Auskunftserteilung verklagt, damit aus den Auskünften der Pflichtteilsanspruch berechnet werden kann.
  • Nachdem der Pflichtteilsanspruch berechnet wurde, wird in einer zweiten Stufe auf Auszahlung dieses Pflichtteils geklagt (sog. Stufenklage).

Pflichtteil – Was ist das?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch, der bestimmten Personen, wie zum Beispiel enterbten Kindern eines Erblassers, zusteht. Dieser Anspruch stellt sicher, dass diese Personen trotz Enterbung einen festgelegten Anteil am Erbe erhalten.

Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen der §§ 1924 bis 1936 BGB und beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbanspruchs.

Oft kommt es zu Auseinandersetzungen über das Erbe, auch oder gerade wenn ein Testament des Erblassers besteht. Die Erben zahlen den Pflichtteil oft nur ungern aus oder tun einiges, um die Bestimmung und Auszahlung des Pflichtteils zu verzögern. In so einem Fall muss dieser Pflichtteil eingeklagt werden.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung am Erbe, die bestimmten Personen zusteht und vor Gericht eingeklagt werden kann. Gemäß § 2303 BGB sind hierbei Abkömmlinge, Eltern und Ehepartner des Verstorbenen pflichtteilsberechtigt.

Hierzu zählen in erster Linie die Kinder des Erblassers, aber auch Stiefkinder oder adoptierte Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Pflichtteil unabhängig von einer Enterbung durch ein Testament besteht. Selbst wenn der Erblasser in seinem letzten Willen eines der pflichtteilsberechtigten Kinder bewusst ausschließt oder ihm lediglich einen geringeren Anteil zuspricht, kann das betroffene Kind seinen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil einklagen.

Berechnung des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, das dem Berechtigten ohne Testament zugestanden hätte. Um diesen Wert zu ermitteln, sollte zunächst der gesamte Nachlass des Erblassers bewertet werden, einschließlich Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und persönlicher Gegenstände. 

Anschließend wird der gesetzliche Erbteil ermittelt, der je nach Verwandtschaftsgrad und Anzahl der gesetzlichen Erben variiert.

Zum Beispiel: Wenn ein Erblasser zwei Kinder und keinen Ehegatten hinterlässt und sein Nachlass einen Wert von 200.000 Euro hat, würde jedes Kind ohne Testament einen gesetzlichen Erbteil von 100.000 Euro erhalten. Wenn jedoch eines der Kinder enterbt wurde und seinen Pflichtteil einfordert, hätte dieses Kind Anspruch auf die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, also einen Pflichtteil von 50.000 Euro.

Vorbereitung einer Pflichtteilsklage

Folgende Tipps können Ihnen bei der Vorbereitung einer Klage auf Zahlung ihres Pflichtteilsanspruches helfen:

  • Sammeln Sie sämtliche Beweismittel, die Ihren Anspruch auf den Pflichtteil stützen können.
  • Suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt im Erbrecht, der Sie bei der Pflichtteilsklage unterstützt.
  • Versuchen Sie im Vorfeld, eine Verständigung mit dem Gegner zu erreichen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  • Beachten Sie die Fristen und Ausschlussfristen für die Pflichtteilsklage, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren.
  • Klären Sie die Kosten und das Kostenrisiko im Falle einer Prozessniederlage mit Ihrem Anwalt vor Beginn des Verfahrens.

Ablauf einer Klage auf den Pflichtteil

Um den Pflichtteil einzuklagen, muss zunächst die Höhe des Anspruchs berechnet werden. Der Verfahrensablauf sieht wie folgt aus:

  1. Antrag auf Stufenklage: Der Anwalt des Pflichtteilsberechtigten reicht einen Antrag auf Stufenklage beim zuständigen Gericht ein.
  2. Auskunft von den Erben: Die Erben sind verpflichtet, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu erteilen.
  3. Berechnung der Pflichtteilsquote: Auf Basis der Angaben zu Nachlass und Erbanteilen kann die Höhe des Pflichtteils berechnet werden.
  4. Vergleichsverhandlungen: In manchen Fällen führen die Parteien Vergleichsverhandlungen durch, um außergerichtlich eine Einigung zu erzielen.
  5. Gerichtsverhandlung und Urteil: Gelangt man zu keiner Einigung, kommt es zur Gerichtsverhandlung und das Gericht fällt ein Urteil.

Beweislast bei einer Klage auf den Pflichtteil

Das Sammeln von Beweismitteln ist ein wichtiger Teil einer erfolgreichen Pflichtteilsklage. Pflichtteilsberechtigte Kinder sollten daher sicherstellen, dass alle relevanten Informationen ordnungsgemäß dokumentiert und im Bedarfsfall auch vor Gericht als Beweise vorgelegt werden können.

Bei einer Pflichtteilsklage ist es wichtig zu beachten, dass die Beweislast beim Pflichtteilsberechtigten liegt. Das bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte selbst beweisen muss, dass er einen Anspruch auf seinen Pflichtteil hat und dass dieser nicht erfüllt wurde.

Es empfiehlt sich daher, vor Beginn einer Klage eine umfassende Auskunft über den Umfang und den Wert des Nachlasses einzuholen, um die eigene Position gut begründen zu können.

Fristen für eine Klage auf den Pflichtteil

Das Beachten von Fristen und Ausschlussfristen ist beim Einklagen des Pflichtteils von großer Bedeutung. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Fristen:

  • 3 Jahre Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch an sich (ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und der Enterbung Kenntnis erlangt).
  • 6 Wochen Ausschlussfrist für Pflichtteilsansprüche nach Erhalt eines Erbverzichtsangebots.
  • 1 Jahr Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, wenn der Erblasser bei einem Notar ein sogenanntes "Behindertentestament" errichtet hat.

Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten. Wenn die Fristen ungenutzt verstreichen, verlieren Sie unter Umständen Ihren Anspruch auf den Pflichtteil und können diesen nicht mehr einklagen.

Verfahrenskosten einer Klage auf den Pflichtteil

Die Kosten einer Pflichtteilsklage setzten sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Eine genaue Einschätzung des Kostenrisikos kann von einem erfahrenen Anwalt im Erbrecht abgegeben werden.

Ist die Klage auf Zahlung des Pflichtteils erfolgreich, müssen die Erben sämtliche Kosten tragen. Geht die Klage jedoch erfolglos aus, muss der Pflichtteilsberechtigte sämtliche Kosten tragen. 

Es ist jedoch auch zu beachten, dass eine Pflichtteilsklage mit einem gewissen Kostenrisiko verbunden sein kann. Daher sollte man im Vorfeld genau abwägen, ob eine solche Klage sinnvoll ist. Es ist ratsam, schon in einem frühen Verfahrensstadium einen Rechtsanwalt mit der Vertretung bei der Geltendmachung des Pflichtteils zu beauftragen.

So kann CDR Legal Ihnen helfen 

Verstirbt eine Person, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über das Erbe. Auch wenn eine Person durch ein Testament enterbt wurde, besteht noch ein Anspruch auf den Pflichtteil. Wenn die Erben die Auszahlung verweigern, kann dieser Pflichtteil eingeklagt werden.

Eine erfahrene Kanzlei wie CDR Legal kann Sie in einem solchen Fall unterstützen. So unterstützt CDR Legal Sie etwa bei verweigerten Auskünften, Unklarheiten bezüglich der Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs oder dabei, Ihren Pflichtteil einzuklagen.

Im Erstgespräch zum Erbrecht können Sie Ihr Anliegen umfassend mit CDR Legal erörtern. Sie erhalten eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.

Für das Erstgespräch im Erbrecht erheben wir eine Gebühr von 150 Euro (inkl. MwSt.) Diese Vergütung dient zur Qualitätssicherung in unserer Rechtsanwaltskanzlei und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen mit einem im Spezialgebiet fachkundigen Anwalt zu erörtern.

Foto(s): 271469937 © Freedomz, https://stock.adobe.com/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.

Beiträge zum Thema