Was ist ein Pflichtverteidiger und wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

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Jeder Anwalt kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden und zwar dann, wenn das Gesetz dies anordnet.

Einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben Sie nur in den Fällen einer „notwendigen Verteidigung“ gem. § 140 StPO. Eine solche notwendige Verteidigung liegt beispielsweise vor bei:

1. Einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht

Die Mitwirkung eines Verteidigers ist immer dann notwendig, wenn die Hauptverhandlung erstinstanzlich vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet.

2. Einem Verdacht eines begangenen Verbrechens

Die Mitwirkung eines Verteidigers ist auch stets erforderlich, wenn dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Als Verbrechen gelten Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind.

3. Einem drohenden Berufsverbot

Wenn der Prozess zu einem Berufsverbot führen kann, ist ebenfalls ein Pflichtverteidiger beizuordnen.

4. Einer bestehenden Untersuchungshaft 

Sitzt der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft, ist auf jeden Fall sofort vom Gericht ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Eine Vertrauensperson des Beschuldigten sollte sich in diesem Fall sofort um einen Strafverteidiger kümmern, der den Beschuldigten dann in U-Haft besuchen und weitere Maßnahmen ergreifen kann.

5. Einer gewissen „Schwere der Tat“ oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Der praktisch häufigste Grund einer Pflichtverteidigung ist die Pflichtverteidigung wegen der Schwere der Tat oder aufgrund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.

Wenn bei Verurteilung ein Widerruf der Bewährung droht, wenn dem Verfahren komplexe Sachverhalte zugrunde liegen oder im Prozess viele Zeugen und/oder Sachverständige zu hören sind, kann ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben sein.

Wenn ein Fall der oben genannten notwendigen Verteidigung vorliegt fordert Sie das Gericht in der Regel mit der Zusendung der Anklageschrift auf mitzuteilen, ob Sie die Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger wünschen.

Mein Tipp daher:

  • Nutzen Sie im Fall einer möglichen Pflichtverteidigung stets Ihr Wahlrecht!
  • Suchen Sie sich selbst einen Pflichtverteidiger.

Wie schon erwähnt kann Ihnen jeder beliebige Anwalt als Pflichtverteidiger zugeteilt werden. Es ist sehr fraglich, ob dieser Anwalt dann auch wirklich der beste Anwalt für Sie persönlich ist. Suchen Sie sich lieber einen Anwalt der zu Ihnen passt.

Da es bei Ihnen um Strafrecht geht, sollten Sie sich einen Anwalt suchen, der sich im Strafrecht auch wirklich auskennt.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein ist nur auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird gerne für Sie als Pflichtverteidiger tätig.


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