Pablo Picasso und das Patchwork-Testament

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Als der spanische Künstler Pablo Picasso im Jahr 1977 in Frankreich starb, hinterließ er gut 2.000 Gemälde, 1.300 Skulpturen, 3.000 Keramiken, 18.000 Stiche, zahlreiche Skizzen und Notizbücher – und eine bunte Patchwork-Familie, bestehend aus seiner zweiten Ehefrau Jaqueline Roque, dem Sohn aus erster Ehe, Paolo, und den drei nichtehelichen Kindern Maja, Claude und Paloma.

Weil es kein Testament gab, die Erben sich in vielen Punkten nicht einigen konnten und außerdem streitig war, ob Kunstwerke Picassos zum „Ehevermögen“ gehörten und daher Gemeinschaftseigentum der Eheleute waren, zog sich die Erbauseinandersetzung mehr als vier Jahre hin. 

Sie verbrannte mehr als 30 Millionen Francs.

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Was kann man nach deutschem Recht tun, um Chaos in der Patchwork-Familien zu verhindern? 

(Der – verheiratete – Liedermacher Wolf Biermann etwa hat zehn Kinder mit vier verschiedenen Frauen.)

1.) Sollen z. B. die Stiefkinder gleichgestellt werden, so ist in vielen Fällen eine Adoption noch im Erwachsenenalter möglich, §§ 1776, 1770 BGB. Die Verbindung zu den leiblichen Eltern wird dadurch grundsätzlich nicht aufgelöst.

Adoptivkinder erhalten ein volles Pflichtteilsrecht; die Pflichtteilsquote der leiblichen Kinder sinkt.

Erbschafsteuerrechtlich sind Stiefkinder übrigens bereits gleichgestellt (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

2.) Soll der überlebende Ehegatte vor deren Stiefkindern geschützt werden, kommen z. B. lebzeitige Übertragungen infrage, die pflichtteilsfest sind, d. h. keine Pflichtteilsergänzungsansprüche zugunsten der Stiefkinder auslösen (§ 2325 BGB).

Erfolgen die Übertragungen z. B. zur Sicherung einer angemessenen Altersvorsorge des Ehegatten, so erhöht dies nicht den Pflichtteil.

Auch durch Eheverträge (etwa die sogenannte „Güterstandsschaukel“) kann der Pflichtteil für die Stiefkinder gemindert werden.

3.) In vielen Fällen soll verhindert werden, dass über das eigene Kind der Ex-Ehemann oder die Ex-Ehefrau wirtschaftlich profitiert, indem es von seinem Kind erbt oder den Pflichtteil erhält.

Hier empfehlen sich dann sog. Herausgabevermächtnisse. 

Zu den Einzelheiten berate ich Sie gerne.


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