PIM Gold-Anleger müssen mit Verlusten rechnen – Staatsanwaltschaft vermutet Schneeballsystem

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Geschäftsvermögen eingefroren – Staatsanwaltschaft ermittelt

Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Darmstadt wurde über die Vermögen der Premiummetals International Market (PIM)-Gesellschaften PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH der Arrest angeordnet.

Anfang September hat die zuständige Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung der Firmenzentrale durchgeführt. Der Geschäftsführer wurde in Haft genommen, gegen weitere Beteiligte laufen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug.

Die Unternehmen hatten Kapitalanlegern angeboten, Gold zu erwerben, dieses jedoch nicht unmittelbar in Besitz zu nehmen, sondern einzulagern, wofür den Anlegern Renditezahlungen versprochen wurden.

Die genauen Hintergründe des Geschäftsmodells der Gesellschaft, also wie die in Aussicht gestellten Renditen erwirtschaftet werden sollten, sind indes unklar.

Eigentumsverhältnisse an eingelagertem Gold könnten unklar sein

Voraussetzung für einen Herausgabeanspruch ist die zweifelsfreie Zuordnung des Eigentums.

Anleger, die das von ihnen erworbene Gold bei den PIM-Gesellschaften haben einlagern lassen, könnten mit Problemen konfrontiert sein, wenn sie nun die Herausgabe ihres Goldes verlangen, da sie eindeutigen Nachweis erbringen müssen, welches Gold ihnen gehört. Ein Verlust ist im schlimmsten Fall nicht ausgeschlossen.

Verdacht, dass ein Schneeballsystem vorliegt – im Insolvenzfall könnte die Rückforderung von Zahlungen drohen

Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass es sich um ein sog. Schneeballsystem handeln könnte.

Typisch für ein solches betrügerisches Geschäftsmodell ist es, an Anleger zeitweise Renditezahlungen zu leisten, welche jedoch nicht aus rechtmäßig erwirtschafteten Gewinnen erlangt wurden, sondern aus den Einzahlungen von Neukunden gespeist werden.

Anleger, die einem solchen Betrugssystem aufgesessen sind, müssen im Falle einer Insolvenz der Anlagegesellschaft damit rechnen, von einem zur Verwaltung des Gesellschaftsvermögens eingesetzten Insolvenzverwalter zur Rückzahlung der ihnen aus ihrer Anlage zugeflossenen Zahlungen aufgefordert zu werden.

Mit derselben Problematik sehen sich geschädigte Anleger der P & R Container-Gesellschaften sowie der EN Storage GmbH – die von unserer Kanzlei in großer Zahl vertreten werden – konfrontiert.

Betroffene Anleger der PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH sollten ihre möglichen Ansprüche zeitnah anwaltlich prüfen lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Borst & Andjelkovic RechtsanwaltsPartnerschaft

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Daniel A. Borst



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