Pink Floyd – The Endless River – Sasse & Partner mahnen ab

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Derzeit mahnt die Kanzlei Sasse & Partner (http://www.wvr-law.de/abmahnung-sasse-partner) im Namen der WVG Medien GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Album von Pink Floyd „The Endless River” ab.

Von dem Abgemahnten wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 800,00 Euro gefordert, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. Der Pauschalbetrag umfasst die Schadensersatzkosten und Anwaltsgebühren der Gegenseite.

Laut dem Schreiben von der Kanzlei Sasse & Partner wird dem Betroffenen vorgeworfen, das Album „Pink Floyd – The Endless River” mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) einer Vielzahl von Nutzern zum Download angeboten zu haben. Insbesondere ist bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird. Dadurch wird das Werk widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht.

Was soll ich tun, wenn ich abgemahnt wurde?

Falls auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren und zunächst die Ihnen gesetzte Frist notieren. Innerhalb dieser – meist 14-tägigen – Frist sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten nennen und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen. Der Anwalt kann ermitteln, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ist. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz zahlen. Daher sollten Sie auch nicht den geforderten Betrag zahlen, bevor die Haftungsfrage nicht endgültig geklärt ist.

Zudem sollte auch davon abgesehen werden, die Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Überprüfung zu unterzeichnen. Häufig ist sie nämlich zu weitgehend und zum Vorteil der Gegenseite formuliert. Aus diesem Grund sollte die Erklärung abgeändert werden, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben reduziert.

Von der Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Sasse & Partner wird abgeraten. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Außerdem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist gegen die Abmahnung vorzugehen.

Unser Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Anschlussinhaber, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen eine Abmahnung erhalten haben. Bundesweit bieten wir Ihnen unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen an. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 für ein kostenloses Erstgespräch an und erhalten Sie sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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