PKV unwirksame Beitragserhöhungen: Vorsicht vor dubiosen Makler- und Optimierer-Tipps

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Verbraucherschützer warnen beim Thema unwirksame PKV-Beitragserhöhungen vor dubiosen Tipps von Maklern und Optimierern. Spätestens seit den BGH-Urteilen vom 16. Dezember 2020 gegen die AXA Versicherung (IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) haben privat Krankenversicherte die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern, wenn ihre Versicherung Beitragserhöhungen in der Vergangenheit nicht ausreichend erklärt hat. 

Seitdem kursieren vor allem im Internet als Finanztipp kaschierte Blog-Beiträge einzelner Versicherungsmakler und Tarifoptimierer, die ein bestimmtes Ziel verfolgen. Sie wollen PKV-Kunden davon abhalten, ihren Anspruch geltend zu machen, und vor allem Stimmung gegen klagende Verbraucher machen. In vielen Fällen werden die Beiträge von den Verfassern jedoch bloß dazu genutzt, um eigene Leistungen zu verkaufen. 

Unwirksame PKV-Beitragserhöhungen: Kunden können Geld zurückfordern 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bezüglich der Verständlichkeit von PKV-Beitragserhöhungen im Dezember 2020 für mehr Klarheit gesorgt. Die Richter urteilten, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam sind, wenn diese nicht nach § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im nötigen und verständlichen Umfang erklärt werden. Ist dies der Fall, können sich privat Krankenversicherte die zu viel gezahlten Beiträge zurückholen. In der Vergangenheit sind fast alle Versicherer nicht dieser gesetzlichen Pflicht nachgekommen, sodass dieses Urteil weitreichende Folgen haben kann. 

Angstmache: steigende PKV-Kosten durch Beitragsrückforderungen? 

Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing, der das Thema unwirksame Beitragserhöhungen seit Jahren verfolgt, stellt fest: »Wir verzeichnen seit den BGH-Urteilen eine verstärkte Unruhe unter den Versicherern und Maklern. Mandanten berichten uns von Versuchen, die PKV-Kunden vom Vorgehen gegen ihre Versicherung abzuhalten. Als Begründung wird zum beliebten Angstszenario der ›durch Klagen steigenden PKV-Kosten‹ gegriffen. Darüber hinaus werden Anwälte zu Sündenböcken gemacht, die als Einzige von den Rückforderungen profitieren würden. Aus unserer Sicht ist das nichts anderes als ein plumper Versuch, vom eigenen Fehlverhalten abzulenken und den selbst verursachten Schaden zu begrenzen. Die Unternehmen sind jahrelang schlampig mit den Erhöhungsschreiben umgegangen und wundern sich jetzt, dass Verbraucherschützer dagegen vorgehen.« 

PKV unwirksame Beitragserhöhungen: Makler und Optimierer wettern gegen Anwälte 

Zurzeit ist eine starke Tendenz vor allem im Internet erkennbar, dass Versicherungsmakler und Tarifoptimierer gegen Anwälte wettern. Rechtsanwalt Rosing dazu: »Besonders in Blog-Beiträgen sehen wir, dass gern das verstaubte Klischee des raffgierigen Anwalts aus der Mottenkiste gezogen wird. Die Verfasser der Beiträge tun so, als hätten sie die Anwälte beim Verschweigen von Tatsachen oder beim Aufbauversuch einer Klageindustrie nach amerikanischem Muster entlarvt. Dabei steht in den Berichten nichts, worüber wir unsere Mandanten nicht auch schon transparent informiert hätten. Entlarvend ist in diesen polemischen Blog-Beiträgen nur eines: dass in erster Linie immer nur eigene Leistungen der Makler und Optimierer verkauft werden. Das erkennt man meistens daran, dass ein Link oder ein Kontaktformular zu einem Leistungsangebot führt.« 

Verbraucherschützer: PKV-Kunden sollten sich nicht verunsichern lassen 

Rosing rät allen PKV-Kunden, sich nicht von derartiger Angstmache verunsichern zu lassen und zu prüfen, ob sie von unwirksamen PKV-Beitragserhöhungen betroffen sind. »Verbraucher haben gute Chancen, erfolgreich gegen ihre private Krankenversicherung vorzugehen und ihre Beiträge zu großen Teilen zurückzufordern. Ende Februar 2021 hat es bereits ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil des Landesgerichts Köln (Az. 23 O 113/20) gegeben. Dem PKV-Kunden wurde eine Rückzahlung von mehr als 8.000 Euro zugesprochen. Je mehr privat Krankenversicherte ihr Recht geltend machen, umso mehr steigt der Druck auf die Unternehmen, sich an geltende Gesetze zu halten. Informieren Sie sich im Internet und fragen Sie einen Spezialisten. Sei es die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing oder auch eine Verbraucherzentrale.«  

PKV: Vorsicht bei Tarifoptimierung 

Beim Thema Tarifoptimierung rät Rosing generell zur Vorsicht. »Gerade zurzeit der Coronakrise geraten viele Menschen in finanzielle Probleme«, so der Rechtsanwalt, »auch Senioren treffen steigende PKV-Kosten oft hart. Daher suchen sich PKV-Kunden vermehrt Wege aus der finanziellen Not. Eine Optimierung des Tarifs kann durchaus sehr sinnvoll sein. Dabei muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht nur weniger zahlt, sondern die gleichen Leistungen möglichst behält, beziehungsweise man muss genau prüfen, welche Leistungen man haben will. Nicht alle Tarifoptimierer gehen im Detail darauf ein. Generell gilt: Wie immer bei Verträgen sollte man auch hier nicht nur aufs Geld schauen und sich vor allem zu nichts drängen lassen. Das gilt gleichermaßen für Anwälte als auch für andere Dienstleister.« 

Handeln Sie jetzt! 

Sind Sie privat krankenversichert und möchten die PKV-Beitragserhöhungen der letzten Jahre überprüfen? Dann können Sie dies ganz einfach und kostenfrei auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ tun. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen transparent Ihre Möglichkeiten. Gern sind wir auch telefonisch für Sie da, unter 030 / 22 01 23 80 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!  



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