Plus Token: Situation weiter unklar! Was ist da los, was können Anleger tun? Anwälte informieren

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Zu dem südkoreanischen Wallet-Betreiber Plus Token häufen sich in den letzten Tagen die negativen Nachrichten im Internet.

So berichten seit Ende Juni diverse Plus-Token-Nutzer davon, dass sie ihre Kryptowährungen nicht mehr aus ihrer Wallet verschieben können.

Die Gerüchteküche brodelt: Während von Optimisten davon gesprochen wird, dass lediglich kleinere technische Probleme hinter den Auszahlungsschwierigkeiten stecken sollen, sind Pessimisten der Ansicht, dass hinter den Auszahlungsschwierigkeiten ein „Hack“ stecken könnte oder gar ein Exit Scam, d. h., dass sich die Betreiber mit den Anlegergeldern „aus dem Staub“ gemacht haben könnten, im Internet wird schon von Verhaftungen im Zusammenhang mit Plus Token auf Vanuatu berichtet. Ob diese Berichte zutreffend sind, ist nicht sicher, auf jeden Fall gaben die hohen von Plus Token versprochenen Renditen von teilweise 5-10 % pro Monat Anlass zur Vorsicht.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die negativen Meldungen bestätigen, auf jeden Fall sind die aktuellen Meldungen beunruhigend für die Anleger, diverse Anleger, die sich bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB gemeldet haben, berichten auch davon, dass sich die Situation seit ca. 2 Wochen nicht verändert haben soll, d. h., sie nach wie vor nicht an ihre Kryptowährungen kommen sollen. 

Jeder Anleger sollte daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend fachanwaltliche Schritte prüfen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Anleger sollten Plus Token nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB eine kurze Frist von wenigen Tagen setzen, um wieder Auszahlungen vornehmen zu können, und dann drohen, nach Ablauf der Frist fristlos zu kündigen aus wichtigem Grund und eventuell strafrechtliche Schritte einzuleiten. 

Sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten, könnte versucht werden, bei diversen Banken oder Zahlungsdienstleistern eventuell noch Gelder sicherzustellen. Eile könnte hier geboten sein, weil das Prioritätsprinzip gelten könnte.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so hätten Anleger auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung, z. B. § 826 BGB und §§ 823 II BGB i. V. m. § 263 StGB, gegen die Verantwortlichen.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten und alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Betroffene Plus-Token-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, wir beraten und vertreten sie gerne und sind seit dem Jahr 2002 und somit seit über 16 Jahren erfolgreich im Anlegerschutz aktiv.


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