POC Proven Oil Canada blockiert Auskunftsinteresse von Kommanditisten

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Auf Anfrage der Kanzlei Resch Rechtsanwälte hat die POC Energy Solutions GmbH für die POC Growth GmbH & Co. KG, die POC Growth 2. GmbH & Co. KG, die POC Natural Gas 1 GmbH und die POC Zwei GmbH & Co. KG den Anlegern die Herausgabe von Kontaktdaten der Mitgesellschafter verweigert.

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte hatte für Anleger der benannten Fonds bezüglich der auf der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 beschlossenen Zusammenlegung der kanadischen Zielgesellschaften und der Mitteilung der POC Energy Solutions GmbH an alle Kommanditisten vom 28.02.2014, einen umfangreichen Fragenkatalog an die Geschäftsführung der POC Energy Solutions GmbH übersandt.

Daneben hat die Kanzlei Resch Rechtsanwälte die POC Energy Solutions GmbH zur Übersendung der Kontaktdaten sämtlicher Kommanditisten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, II ZR 134/11, aufgefordert. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es in einer Personen- bzw. Personenhandelsgesellschaft das selbstverständliche Recht jedes einzelnen Gesellschafters ist, seinen Vertragspartner zu kennen.

POC Energy Solutions GmbH hat mitteilen lassen, dass der genaue Zweck des Informations- und Auskunftsbegehrens nicht nachvollziehbar sei und ein Anspruch auf Übersendung der Kontaktdaten der Mitkommanditisten nicht bestehe.

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wird die Rechte der Kommanditisten der POC Fonds nunmehr gerichtlich durchsetzen.


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