Postbank Finanzberatung AG zur Schadensersatzzahlung verurteilt

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Im März 2017 haben das Oberlandesgericht Celle und Landesgericht Hannover die Postbank Finanzberatung AG zur Schadensersatzzahlung an ihre Privatanleger verurteilt.

In den Jahren zwischen 2005 und 2010 haben sich die Kläger, unabhängig voneinander, an geschlossenen Schiffsfonds mit 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro beteiligt, auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs mit der beklagten Postbank Finanzberatung AG. Das Anlageprodukt sollte nach dem Wunsch der Kläger sicher und werthaltig sein und der Gesundheits- und Altersvorsorge dienen. Die Beklagte hat den Klägern die Beteiligung an einer risikobehafteten und kostenintensiven Geldanlage empfohlen, die jedoch nicht mit der Absicherung des Eigenkapitals vereinbar war. Der Anlageberater der Beklagten hat nicht über die Risiken der Rückzahlung von Ausschüttungen, sowie einer anfallenden Vertriebsprovision von 15 Prozent aufgeklärt. 

Beim Zustandekommen eines Beratungsvertrages muss anlage- und anlegergerecht über das Investment belehrt werden (Az.: XI ZR 63/05). Neben der umfassenden Aufklärung über die Risiken, insbesondere dem Risiko erheblicher Substanzverluste bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals, die Laufzeiten und der eingeschränkten Handelbarkeit bei Schiffsfonds-Beteiligungen, muss auch auf die negative Wirtschaftspresse hingewiesen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am 7. Oktober 2008 (Az.: XI ZR 89/07). Existiert eine negative Berichterstattung, muss der Berater im Gespräch darüber aufklären. Auch sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 12. Februar 2004 die Vertriebsprovisionen, die 15 Prozent des Anlegerkapitals übersteigen, aufklärungspflichtig.

Möglichkeiten der Anleger

Anleger könnten hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb dringend geraten anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls durchzusetzen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Oftmals wurden Schiffsfonds als sehr sicher und gewinnbringend verkauft, obwohl diese hohe Risiken für Investoren bergen. 

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