Postbank: Schadensersatz-Klagen der Kunden

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Der als sichere Kapitalanlage empfohlene offene Immobilienfonds ist aufgelöst. Die Schiffsbeteiligung ist finanziell „auf Grund gelaufen". Der Lebensversicherungsfonds enttäuscht auf ganzer Linie. Da sich die heutige Situation etlicher von der Postbank Finanzberatung empfohlener Kapitalanlagen vollkommen anders darstellt, als dies den Anlegern während der Anlageberatung in Aussicht gestellt wurde, stellt sich für nicht wenige Postbank-Kunden die Frage, ob die Postbank haften muss und ob Klage vor Gericht erhoben werden kann. Und eine Bank muss tatsächlich haften, wenn die Anlageberatung nicht den vom Bundesgerichtshof entwickelten Kriterien einer anleger- und anlagegerechten Beratung entsprach.

Dass es bei der Anlageberatung bei der Postbank Finanzberatung mitunter deutliche Defizite gab, zeigt sich in der Fallpraxis der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen immer wieder: Spekulative Schiffsfonds wurden für die Altersvorsorge empfohlen. Offene Immobilienfonds wurden trotz der Schließungs- und Auflösungsmöglichkeit als jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen. Dabei schuldet die beratende Bank eine realistische und umfassende Aufklärung über die Funktionsweise und die Risiken einer Kapitalanlage.

Was können Postbank-Kunden  tun, wenn ihre Kapitalanlage bereits in Nöten ist oder sie befürchten, dass sie eine unpassende Kapitalanlage haben? Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt sind zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung. Solche Ansprüche können durch eine Klage durchgesetzt werden - es gibt aber auch außergerichtliche Möglichkeiten, wie zum Beispiel Vergleiche. Welche Option im konkreten Fall zielführend und erfolgversprechend ist, können Postbank-Kunden individuell durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen.

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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