P&R-Container-News III: Ein Fall für die Staatsanwaltschaft / Vermittlerhaftung

  • 3 Minuten Lesezeit

Nun also doch!

Nachdem die Insolvenz der 3 P&R-Tochtergesellschaften seit einiger Zeit besiegelt ist, haben nun auch die P&R Transport-Container GmbH und die P&R AG Insolvenz angemeldet.

Der Anlageskandal weitet sich aus! Insgesamt 14.900 Investoren mit einem Anlagevolumen von 400 Millionen Euro investierten in die P&R Transport-Container GmbH.

Wird die Staatsanwaltschaft nun aktiv?

In den Prospekten der P&R Transportcontainer GmbH tauchen Informationen auf, die aufhorchen lassen. Die P&R Transportcontainer GmbH hatte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung eine Forderung in Höhe von 321,5 Millionen € gegenüber der heute insolventen P&R Container Vertriebs und Verwaltungs GmbH. Dies aber darf nicht sein. Denn man hätte das Kapital zum Kauf von Containern in die Schweiz überweisen müssen.

In den Verkaufsprospekt finden sich klare Hinweise, dass bereits 2017 große Lücken bei den im März 2018 Insolvenz geworden P&R Gesellschaften.

Hier liegt aus unserer Sicht ein klarer Fall für die Staatsanwaltschaft vor.

Wer jetzt nicht handelt wird verlieren!

Da die meisten Anleger ihre Container nicht speziell zertifizieren haben lassen, werden diese in die Masse eingehen. Zwar haben die Anleger so kein Eigentum erworben und unterliegen wohl nicht der Nachschusspflicht. Allerdings wird der Insolvenzverwalter sowohl die Container als auch Einkünfte aus den Containern zurückhalten und zur Masse ziehen.

Geld ist hieraus nicht mehr zu erwarten.

Es ist offensichtlich, dass 90 % der Anleger falsch beraten worden sind. 

Nehmen Sie deshalb die Vermittler in die Haftung!

Allein schon die Tatsache, dass man sich das Eigentum an den Containern zertifizieren lassen muss, um Eigentum zu erwerben und der nicht erfolgte Hinweis hierauf sind Beratungsfehler und führen zu Schadensersatz!

Wer hierüber nicht aufgeklärt wurde, kann auf diesem Wege den jeweiligen Vermittler ohne weitere Zweifel in Haftung nehmen und sollte dies auch tun! Dies ist der einzige Weg, um sein eingezahltes Geld wiederzuerlangen.

Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen Gründer, gegen die Vorstände, gegen die Geschäftsführung, gegen die Initiatoren und die möglichen Wirtschaftsprüfer möglich und zu überprüfen. Diese Ansprüche sind, wie die anderen auch, jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Anmeldung der Insolvenz.

Wehren Sie sich!

Sollten Sie keine Ansprüche gegen ihre Vermittler geltend machen können, so ist es jedoch extrem sinnvoll, sich der Anlegerallianz der P&R-Geschädigten anzuschließen, da Sie hier regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden. 

Weiterhin ist der Zusammenschluss vieler Anleger entscheidend für die Stellung in der Gläubigerversammlung gegenüber dem Insolvenzverwalter. 

Nur in der Masse wird man Stärke beweisen können. Melden Sie sich deshalb, unabhängig, ob Sie Ansprüche geltend machen können oder nicht, bei der Anleger-Allianz der P&R-Geschädigten an.

https://anleger-allianz.info/rechtbereiche-details/gemeinsam-in-der-krise-jetzt-der-allianz-der-p-r-geschaedigten-beitreten

Kanzlei KMP3G meldet Forderungen an – und setzt Schadensersatzansprüche durch

Anleger sollten jetzt aktiv werden, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage, diese effektiv und schnell durchzusetzen – wo nötig, auch gerichtlich. 

Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner: 

Rechtsanwalt Markus Klamert


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