P&R Container-News V: 1Mio. Container fehlen – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs

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Container, die einfach verschwinden. Geht das? Bei der insolventen Containerfirma P&R anscheinend schon.

Die Ängste der Anleger sind zur traurigen Wahrheit geworden. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nun gegen die ehemaligen und derzeitigen Geschäftsführer der P&R wegen des Verdachts des Betruges. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 17. Mai 2018 bestätigt der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, dass etwa 1 Millionen der 1,6 Millionen Container, die P&R an die Anleger verkauft hatte, fehlen.

Laut Jaffé ist bestätigt, dass die Zahl der vorhandenen und vermieteten Container deutlich unter der Summe derjenigen liegt, die von den vier deutschen P&R-Gesellschaften an die Anleger verkauft wurden.

Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte, dass sie nun gegen frühere und aktuelle Geschäftsführer der P&R Gruppe, unter anderem auch wegen des Verdachts des Betruges ermitteln. Es sieht so aus, als würde die Angelegenheit P&R zum größten Anlagebetrug in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werden.

Teilweise wurden Container verkauft, die schon längst verschrottet waren oder aber zum Teil noch gar nicht gebaut und geliefert waren. Immer wieder taucht der Name des Firmengründers Roth auf, der sich, ebenso wie die Geschäftsführer, noch in den letzten Jahren gigantische Summen an Vergütungen hat auszahlen lassen. Nach vorsichtigen Schätzungen wird dessen Privatvermögen mit über 150 Millionen € angegeben.

Vielleicht liegt hierin ein Hoffnungsschimmer für die getäuschten Anleger. Wenn nun schon nichts mehr von den insolventen Firmen zu holen ist, so ist es wichtig, nun gegen die Initiatoren und Geschäftsführer vorzugehen, die anscheinend deutlich tiefer in dem Anlagesumpf stecken als bisher vermutet. Spätestens seit dem Jahre 2007 wurde die Bestandsdifferenz von 1 Million Container aufgebaut. Es ist also nicht so, dass P&R erst seit ein oder zwei Jahren in Schieflage befindlich sind. Zu erwarten ist, dass schon seit über zehn Jahren das Betrugsmodell am Laufen war und dass das verbotene Schneeballsystem aufgebaut wurde. Angesichts der massiven Datenmengen und dem vom Insolvenzverwalter beschriebenen Chaos in den Archiven von P&R wird die Aufbereitung viele Jahre in Anspruch nehmen.

Es ist offensichtlich, dass 90 % der Anleger falsch beraten worden sind.

Nehmen Sie deshalb die Vermittler und die Gründer in die Haftung!

Allein schon die Tatsache, dass man sich das Eigentum an den Containern zertifizieren lassen muss, um Eigentum zu erwerben und der nicht erfolgte Hinweis hierauf sind Beratungsfehler und führen zu Schadensersatz!

Wer hierüber nicht aufgeklärt wurde, kann auf diesem Wege den jeweiligen Vermittler ohne weitere Zweifel in Haftung nehmen und sollte dies auch tun! Dies ist der einzige Weg, um sein eingezahltes Geld wiederzuerlangen.

Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen Gründer, gegen die Vorstände, gegen die Geschäftsführung, gegen die Initiatoren und die möglichen Wirtschaftsprüfer möglich und zu überprüfen. Diese Ansprüche sind, wie die anderen auch, jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Anmeldung der Insolvenz.

Wehren Sie sich!

Sollten Sie keine Ansprüche gegen ihre Vermittler geltend machen können, so ist es jedoch extrem sinnvoll, sich der Anlegerallianz der P&R-Geschädigten anzuschließen, da Sie hier regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden.

Weiterhin ist der Zusammenschluss vieler Anleger entscheidend für die Stellung in der Gläubigerversammlung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Nur in der Masse wird man Stärke beweisen können. Melden Sie sich deshalb, unabhängig, ob Sie Ansprüche geltend machen können oder nicht, bei der Anleger-Allianz der P&R-Geschädigten an.

https://anleger-allianz.info/rechtbereiche-details/gemeinsam-in-der-krise-jetzt-der-allianz-der-p-r-geschaedigten-beitreten

Kanzlei KMP3G meldet Forderungen an – und setzt Schadensersatzansprüche durch

Anleger sollten jetzt aktiv werden, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte München steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage, diese effektiv und schnell durchzusetzen – wo nötig, auch gerichtlich.

Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Markus Klamert



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