P&R-Pleite: Was tun, wenn Banken und Berater fehlerhaft beraten haben?

  • 2 Minuten Lesezeit

Was die über 50.000 P&R-Kapitalanleger in der Zukunft zu erwarten haben, ist weitgehend ungewiss. Viele Anleger möchten bereits jetzt handeln und nicht den langwierigen Gang der Insolvenzverfahren abwarten, um etwaige Ansprüche später anzumelden. 

Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater prüfen

Daher rücken mögliche Schadensersatzansprüche gegen Banken und Anlageberater in den Fokus. In vielen Fällen empfahlen diese das Direktinvestment in die P&R-Container und verdienten daran stattliche Provisionen, wiesen aber nicht ausreichend auf die Risiken der Anlage hin. 

Vollständige Rückabwicklung des Containerinvestments möglich

Bei fehlerhafter Beratung können grundsätzlich bereits jetzt Schadensersatzansprüche mit dem Ziel der vollständigen Rückabwicklung des Direktinvestments geltend gemacht werden. Gegenüber der Bank oder dem Finanzberater können daher grundsätzlich 

  • die Rückzahlung des Kaufpreises für die Container abzüglich erhaltener Auszahlungen und Zug-um-Zug gegen Übereignung der Container
  • der Ersatz etwaig entgangener Gewinne und
  • die Freistellung von allen weiteren aus dem Containerkauf resultierenden Nachteilen

geltend gemacht werden. Die letztgenannte Freistellung ist wichtig, weil diese einen Schutz vor Standgebühren und Entsorgungskosten ermöglicht, welche von Hafenbetreibern und Reedern gegenüber den Anlegern als Eigentümer der Container grundsätzlich erhoben werden können. 

Verjährung nach zehn oder drei Jahren

Eine mögliche Verjährung ist zu beachten. Sofern der Containererwerb bereits vor über als 10 Jahren erfolgte, ist regelmäßig Verjährung eingetreten. Wichtig ist, dass die Verjährung in diesen Fällen nicht erst zum Ende des Kalenderjahres eintritt, sondern unterjährig und taggenau. Beispiel: Wurde der Vertrag am 27.03.2008 abgeschlossen, sind Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung am 28.03.2018 verjährt. Allerdings kann bei einer früheren Kenntnis der fehlerhaften Beratung eine Verjährung bereits nach drei Jahren zum Jahresende eingetreten sein. Beispiel: Der Anleger erhält am 27.03.2014 Kenntnis von der fehlerhaften Beratung, welche den Schadensersatzanspruch begründen. Er unternimmt jedoch nichts. In diesem Fall ist am 31.12.2017 Verjährung eingetreten. 

Über uns

Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind spezialisiert auf den Bereich des Wirtschaftsrechts. Eine Spezialisierung ist in unseren Augen unentbehrlich, um Fachkompetenz zu garantieren. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Expertise, greifen auf eine jahrelange Erfahrung aus tausenden von Fällen zurück und vertreten bundesweit anspruchsvolle Mandanten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema