Preiserhöhung bei Vodafone ab 1. Juli – auch bei bestehenden Verträgen zulässig?

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Preiserhöhung bei Vodafone ab 1. Juli – auch bei bestehenden Verträgen zulässig?

Preiserhöhungsschreiben:

Viele Kunden von Vodafone haben in den letzten Tagen ein Schreiben bekommen, in dem eine Preiserhöhung ab 1. Juli angekündigt wird. Vor allem Verbraucher, bei denen noch die Mindestlaufzeit des Vertrages läuft, fragen sich, ob dies zulässig ist. Kann Vodafone im laufenden Vertrag die Preise einseitig erhöhen?

Neue Regelungen im TKG:

Seit Dezember 2021 gab es verschiedene Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) – von der Vertragszusammenfassung über die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat nach automatischer Verlängerung des Vertrages bis hin zur einseitigen Änderung des Vertrages durch den Anbieter. Danach kann sich der Anbieter (Vodafone, Telekom, etc.) in seinen AGB vorbehalten, den bestehenden Vertrag einseitig zu ändern. Im Gegenzug hat der Kunde dann ein Sonderkündigungsrecht. Er kann in solch einem Fall den Vertrag innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt des Schreibens kündigen. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Der Vertrag endet aber frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Änderung des Vertrages wirksam wird.

Regelung zu einseitigen Änderungen in AGB:

Es muss daher im konkreten Fall geprüft werden, ob eine entsprechende Klausel in den AGB enthalten ist, die auf den Vertrag Anwendung finden. Ist dies der Fall und hält sich die Klausel an die Vorgaben des Gesetzes, ist die Preiserhöhung rechtens.

auf den konkreten Vertrag anwendbare AGB:

Maßgebend sind nicht die im Internet abrufbaren aktuellen AGB, sondern die AGB, die auf den konkreten Vertrag Anwendung finden. Dies sind grundsätzlich die AGB, die bei Vertragsschluss einbezogen wurden. Gerade bei älteren Verträgen kann es aber sein, dass später neue AGB einbezogen wurden, etwa bei einer Änderung des Tarifs (z.B. anderes Datenvolumen, andere Geschwindigkeit), bei einem neuen Handy bzw. Smartphone oder unabhängig davon nach einem entsprechenden Schreiben von Vodafone. Man kann also nicht generell sagen, ob die Preiserhöhung wirksam ist oder nicht sondern muss sich den konkreten Fall anschauen.

Empfehlung:

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