Preos-Aktien: Was können Anleger tun? Anwaltsinfo

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Diverse Anleger der Preos Global Office Real Estate & Technology AG (Preos) stellen sich inzwischen die Frage, ob sie ihre Verluste geltend machen können, nachdem diverse Anleger mit den Aktien Verluste erleiden mussten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen.

So ist schon fraglich, ob für die Veräußerung der Aktien nicht ein Verkaufsprospekt erforderlich gewesen wäre, wie auch in der Presse (siehe z.B. Handelsblatt vom 25.03.2022) hinterfragt wird.

Jedoch verweist man bei Publity (wohl die Muttergesellschaft von Preos) laut Handelsblatt auf ein Gutachten einer angeblich "renommierten internationalen Wirtschaftskanzlei", wonach der Verkauf der Preos-Aktien  vor Prospektveröffentlichung kein öffentliches Angebot gewesen sein soll.

Die Frage, ob ein Verkaufsprospekt erforderlich war, ist jedenfalls erheblich, denn sollte ein Verkaufsprospekt erforderlich gewesen sein, so könnten die Anleger eventuell Rückabwicklungsansprüche, z.B. aus § 826 BGB, geltend machen, was Anleger gerne prüfen können.

Weiter können Anleger prüfen, ob sie eventuell auch sonstige Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Sollte sich heraus stellen, dass der Kurs der Aktien unbegründet nach oben getrieben worden wäre, könnten Anleger auch hier gegen die eventuellen Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend machen, z.B. auch aus § 826 BGB wegen eventueller "Marktmanipulation". Auch hier muss bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gelten.

Die Preos-Tochter Preos-Immobilien GmbH wurde in die Gore-German Office Real Estate AG (Gore) eingebracht, die Preos AG erhielt Aktien der Gore und wurde auch ihre Mehrheitsaktionärin.

So sollen auch die Finanzaufsicht BaFin sowie auch eine weitere Behörde seit einiger Zeit wegen des Verdachts der sog. "Marktmanipulation" ermitteln, bis zum Beweis des Gegenteils muss natürlich auch hier die Unschuldsvermutung gelten. 

Anleger, die mit Preos-Aktien Verluste erlitten haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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