Private E-Mails am Arbeitsplatz - Ein Kündigungsgrund?

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Gehören Sie zu den Menschen die einen Großteil ihrer Kommunikation via E- Mail abwickelt?

Wie verlockend mag es dann auch noch sein, wenn sie einen Arbeitsplatz mit Firmen-PC haben. Aber Vorsicht ist geboten!

Das Landesarbeitsgericht Hannover hat es wieder einmal bestätigt: Wer private Mails während der Arbeitszeit beantwortet, muss mit einer fristlosen Kündigung, und dies sogar ohne vorherige Abmahnung, rechnen.

Auch zuvor hat das Bundesarbeitsgericht schon mehrfach festgestellt, dass es eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht ist, während der Arbeitszeit private E- Mails zu beantworten.

Hintergrund ist folgender: Wenn man am Arbeitsplatz private Mails schreibt, verbraucht dies teilweise nicht unerheblich die Arbeitszeit. Die private Nutzung des Internets dürfe die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen, so das BAG.

Klare Vorschriften für die Internetnutzung - auch während der Pausen - können viel Streit ersparen!

Rechtsanwalt Borth

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