Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung häufig unwirksam

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Ausgangsfall

In der Vergangenheit haben Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit von Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung die Gerichte häufig beschäftigt. Zwar kam es im Dezember 2018 zu einem Urteil des BGH, nach dem die Streitfrage zur Unabhängigkeit von Treuhändern, die den Beitragserhöhungen zustimmen müssen, zu Gunsten der Versicherer entschieden wurde. Jedoch bleiben weiterhin genug Ansatzpunkte gegen eine Prämienerhöhung vorzugehen.

So muss in jedem Einzelfall beurteilt werden, ob die jeweilige Prämienerhöhung auch in der Sache richtig war. Gesetzlich ist geregelt, dass die Erhöhung einer Versicherungsprämie in der Krankenversicherung durch den Versicherer umfassend begründet sein muss. Nach § 203 Abs. 5 VVG müssen Versicherer deutlich erklären, weshalb es zu einer Beitragserhöhung kommt. Gerade im Hinblick auf diese Begründung unterlaufen und unterliefen den Versicherern in der Vergangenheit häufig Fehler. Diese Fehler können eine Beitragserhöhung unwirksam machen.

Entscheidung des Gerichts

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 29.10.2019 wurde beispielsweise entschieden, dass eine unklare Bezugnahme auf Rechnungsgrundlagen, welche die konkreten Prämienanpassung für die streitgegenständlichen Tarife auslösen sollten, nicht ausreicht, um eine Prämienerhöhung wirksam durchzuführen. Es ist aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers häufig nicht klar, welche Berechnungsgrundlage maßgeblich für die durchgeführte Beitragserhöhung ist. Unklarheiten gehen hier zulasten des Versicherers. Auch die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlautes oder Floskeln wie „gestiegene Gesundheitskosten“ in der Begründung der Prämienerhöhung genügen nicht.

Beratungsangebot

Die Folgen einer unwirksamen Beitragserhöhung sind für den Versicherungsnehmer günstig. Der Versicherer muss alle in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge an den Versicherungsnehmer erstatten und diese auch verzinsen.

Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung Ihrer Krankenversicherung haben, prüfen wir diese gerne. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!

Rechtsanwalt Veit J. Rößger

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwälte Zeilinger Rosenschon Fiebig Rößger in Regensburg


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