Privilege Group International

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Die Privilege Group International mit Adresse in Basel, Schweiz, hat Anlegern, insbesondere auch aus Deutschland, Festgeldanlagen und Anlagen in Aktien angeboten.

 Bezüglich der Festgeldanlagen wurde mit einer Einlagensicherung von bis CHF 100.000,00 geworben, und zwar über den Verein „Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler“. Soweit bekannt ist aber die Privilege Group International nicht Mitglied des Vereins „Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler“ und verfügt auch über keine Genehmigung der Schweizer Finanzmarktaufsicht, der FINMA, bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Betreiben von Bankgeschäften. Eine Einlagensicherung besteht daher nicht.

 Warnhinweis der FINMA zu Privilege Group International 

 Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat bezüglich der Privilege Group International bzw. der über die Homepage privilegegroup.ch angebotenen Anlagen auch einen Warnhinweis veröffentlicht. Die Warnliste umfasst Unternehmen und Personen, die ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ausüben. Die Warnliste enthält nach Angaben der FINMA Hinweise auf möglicherweise oder effektiv schädigendes Verhalten gewisser Akteure auf dem Finanzmarkt.

 Zusammenhang zwischen der Privilege Group International und der Firma European Investment Systems?

 Die Aufmachung der Unterlagen, mit denen seitens der Privilege Group International Anlagen angeboten werden, sind auch gleichartig mit Unterlagen, mit denen eine Firma European Investment Systems Anlegern Festgeldanlagen und Aktien angeboten hat.

 Hinsichtlich der Verantwortlichen der European Investment Systems sind auch strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Möglichkeiten für Anleger der Privilege Group International

 Anleger, die der Privilege Group International Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

 Soweit deutschen Anlegern von der Privilege Group International Festgeldanlagen angeboten werden, handelt es sich daher unseres Erachtens um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).

 Für das Betreiben eines Einlagengeschäftes benötigt ein Anbieter, auch mit Sitz in der Schweiz, wenn er derartige Geschäfte Anlegern in Deutschland im Inland anbietet, benötigt er dafür nach unserer Auffassung eine vorherige Erlaubnis der BaFin.

 Über eine entsprechende Erlaubnis verfügt aber die Privilege Group International, soweit uns bekannt, nicht.

 Soweit von der Privilege Group International Einlagengeschäfte betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.

 Denn im Fall eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

 Soweit Aktienanlagen angeboten werden, ohne dass ein entsprechender von der BaFin genehmigter Prospekt vorliegt, können sich Ansprüche für einen Anleger ergeben.

 Auch weitere Ansprüche sind denkbar.

 Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Privilege Group International Kapital zur Verfügung gestellt haben.

 Stand: 28.09.2020


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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