Probleme nach Tarifwechsel mit Sim-Com GmbH: Doppelte Kosten durch doppelte Verträge?

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Die Firma Sim-Com GmbH (An der Spreeschanze 10, 13599 Berlin) vereinbart telefonisch einen Beratungstermin mit potentiellen Geschäftskunden und bietet eine Überprüfung der bestehenden Handyverträge an.

Von dem persönlichen Beratungsgespräch wird ein Beratungsprotokoll erstellt und man erhält Angebote für neue Verträge. Entscheidet man sich nun für einen Tarifwechsel seines Mobilfunkvertrages, wird man gebeten, eine Vollmacht für die Firma Sim-Com zu unterzeichnen. Sim-Com veranlasst dann den Tarifwechsel.

Soweit so gut.

Unsere Mandanten haben uns jedoch unabhängig voneinander berichtet, dass diese sich aus verschiedenen Gründen unzureichend beraten gefühlt haben: Im Nachhinein hätte sich nämlich herausgestellt, dass der Berater während des Gesprächs nicht deutlich darauf hingewiesen habe, dass der alte Mobilfunkvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterläuft – dies hat in der Praxis zur Folge, dass unsere Mandanten über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“ zahlen müssen, einmal an den alten und einmal an den neuen Handy-Provider. Außerdem seien teilweise während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden.

Fühlen Sie sich ebenfalls getäuscht? Dann genügt es nicht den Vertrag nur zu widerrufen, da für gewerbliche Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob der Vertrag vielleicht nicht doch als Verbraucher geschlossen wurde. Wir empfehlen daher vorsorglich, alle Verträge in einem Schreiben zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Nennen Sie hierbei auch die Gründe für die Anfechtung, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben per Einschreiben-Rückschein und vorab per E-Mail gegenüber Sim-Com und gegenüber dem neuen Handyanbieter zu verschicken.

Unserer Erfahrung nach akzeptiert Sim-Com meist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht und teilt mit, dass Gewerbetreibende den Vertrag nicht widerrufen können. Der neue Handyanbieter zeigt sich zumindest am Anfang auch nicht beeindruckt und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung gegen Sim-Com oder Ihren neuen Handyanbieter? Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage:

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Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


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