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Verträge rechtssicher beenden: Kostenloses Muster

  • 9 Minuten Lesezeit
Verträge rechtssicher beenden: Kostenloses Muster

Experten-Autor dieses Themas

Nachfolgend erhalten Sie ein Muster für die Kündigung Ihres Vertrages. Dieses brauchen Sie nur leicht anzupassen, dann können Sie damit fast jedes Vertragsverhältnis wirksam beenden.

Beachten Sie dazu bitte auch die Anmerkungen im folgenden Teil des Ratgebers. Ebenso wichtig wie dieses Muster für die Kündigung Ihres Vertrages ist die rechtswirksame und nachweisbare Zustellung der Kündigung. Dazu erhalten Sie Hinweise im letzten Teil.

Musterkündigung eines Vertrages

Sie möchten selbst einen Vertrag kündigen? Dann nutzen Sie unser kostenloses Muster-PDF für die Kündigung eines Vertrages.

Alfred Mustermann und Berta Musterfrau 
Vorlagenstr. 13 
10117 Beispielstadt 


Beispielfirma GmbH 
Schemastr. 24 
10453 Modellstadt 


Vorab per E-Mail

Zustellung per Bote 


Beispielstadt, den 14.12.2022 

Kündigung unseres Beispielvertrages 
Vertragsnummer: xxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit kündige/n ich/wir das im Betreff näher bezeichnete Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung/zum XX.XX.XXXX, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. 

Bitte bestätigen Sie mir (uns) den Eingang der Kündigung und das Datum der Beendigung umgehend schriftlich. 

Mit freundlichen Grüßen 


_______________________                                     _______________________ 

Alfred Mustermann                                         Berta Musterfrau

Hinweise zum Ausfüllen des Mustervertrages 

Beachten Sie bitte, dass viele Verträge verspätet gekündigt werden, weil die Kündigenden nicht wissen, wie die Kündigung genau formuliert werden soll. Wenn Sie also auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen noch unsicher sind: Im Zweifel ist es besser, eine nicht perfekte Kündigung auf den Weg zu bringen als gar keine. 

Betrifft die Kündigung eine sehr wichtige Angelegenheit und sind die Kündigungsfristen sehr lang, sollte man im Zweifel aber immer rechtliche Beratung vorab – am besten von einem Anwalt – in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn eine verspätete Kündigung sehr teuer werden würde. 

Hinweis zu den Vertragsparteien

Bitte tragen Sie sämtliche Namen und Anschriften aller Vertragspartner auf Ihrer Seite ein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eventuell noch eine weitere Person – zum Beispiel Ihr Lebenspartner – Vertragspartner geworden ist, führen Sie diese zur Sicherheit mit auf. 

Bitte tragen Sie anschließend sämtliche Namen und Anschriften aller Vertragspartner auf der Gegenseite ein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eventuell noch eine weitere Person oder Firma Vertragspartner geworden ist, führen Sie diese zur Sicherheit mit auf. In der Regel werden Sie aber nur einen Vertragspartner haben.  

Hinweis zur Zustellung

Geben Sie alle Wege an (siehe Zustellmöglichkeiten einer Vertragskündigung), auf denen Sie die Kündigung zustellen. Zum Beispiel: Vorab per E-Mail und per Bote. 

Hinweis zum Vertragsverhältnis

Beschreiben Sie im Betreff den Vertrag so genau wie möglich. Führen Sie Vertragsnummern, Kundennummern, Adressen oder Ähnliches auf. Zum Beispiel: Telefonvertrag zur Telefonnummer 0171/1234567, Kundenkonto: 9876543, Dorfstraße 1, 15345 Musterdorf. 

Hinweis zum Zeitpunkt der Kündigung

Beachten Sie die Kündigungsfrist: Es kann sich hierbei um eine gesetzliche Frist handeln, oder die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag, den Sie kündigen wollen. Ein Beispiel für eine gesetzliche Frist findet sich im Mietrecht wieder: Hier beträgt die ordentliche Kündigungsfrist einer Wohnung durch den Mieter 3 Monate. Im Rahmen von Arbeitsverträgen hingegen werden Kündigungsfristen oftmals vertraglich geregelt. Lesen Sie sich die Regelungen in dem Vertrag, den Sie kündigen möchten, genau durch. Im Zweifel lassen Sie sich anwaltlich beraten.  

Wenn Sie das Datum der Kündigung genau berechnen können, tragen Sie das genaue Datum ein. Falls Sie sich beim Datum unsicher sind, nehmen Sie das für Sie günstigste Datum.  

Wenn Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung – also fristlos – beenden wollen, tragen Sie statt des Datums „außerordentlich fristlos mit sofortiger Wirkung“ ein. Beachten Sie aber, dass Sie für eine fristlose Kündigung in der Regel einen Grund brauchen. Wichtig ist immer die Formulierung: „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Ohne diese Formulierung kann es Ihnen passieren, dass Sie gar nicht wirksam kündigen: Wenn Sie sich nämlich verrechnet und die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, ist Ihr Kündigungsschreiben obsolet. Kündigen Sie jedoch „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt”, wird Ihre Kündigung zwar nicht zu dem von Ihnen gewünschten, aber falsch berechneten Datum wirksam, aber zu dem richtigen, und zwar dem nächstmöglichen Zeitpunkt. Soweit keine fristlose Kündigung erfolgt, sollte auch immer ein konkretes Datum aufgeführt werden.  

Hinweis zum Kündigungsgrund

Anschließend könnte eine Begründung der Kündigung stehen. Für die meisten Kündigungen ist keine Begründung im Kündigungsschreiben notwendig. Anders kann es sein, wenn Sie sich vertraglich zu einer Begründung verpflichtet haben. Lesen Sie zur Sicherheit noch einmal den Vertrag. Manchmal kann eine Begründung auch hilfreich für das Verständnis beim Empfänger sein.  

Allerdings kann eine missverständlich formulierte Begründung auch schaden, weil sie zum Beispiel den Gesamtkontext uneindeutig erscheinen lässt. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie im Zweifel die Kündigung lieber ohne Begründung. 

Hinweis zur Kündigungsbestätigung

Sobald Sie das Kündigungsschreiben verschickt haben, sollten Sie beim Empfänger hinsichtlich der Bestätigung wiederholt nachfragen. In dem Moment, in dem Sie eine entsprechende Bestätigung haben, sind Sie auf der sicheren Seite.  

Wird die Bestätigung nicht erteilt, wissen Sie nicht, woran Sie sind. In diesem Fall sollten Sie nicht zögern, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist wichtig, dass die Kündigung zügig von einem Fachmann – am besten von einem auf das entsprechende Gebiet spezialisierten Anwalt – überprüft wird. Dieser kann dann entscheiden, ob die Kündigung im Zweifel noch einmal neu ausgesprochen werden muss. In diesem Fall ist es besser, die Kündigung so schnell wie möglich zu wiederholen. 

Hinweis zur Unterschrift

Hier sollten idealerweise alle Vertragspartner (siehe Hinweis zu den Vertragsparteien) im Original unterschreiben. Sollte das nicht möglich sein: Unterzeichnen Sie für den jeweiligen Vertragspartner gesondert mit dem Zusatz „i. V.“. Unterzeichnen Sie nicht „i. A.“ also im Auftrag eines anderen Vertragspartners. Dies kann unter Umständen zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Im Übrigen beachten Sie auch hier den Hinweis zur Kündigungsbestätigung. 

Zustellmöglichkeiten einer Vertragskündigung 

Das beste Formular nutzt Ihnen nichts, wenn Sie den Zugang des Schreibens zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Vertragspartner nicht nachweisen können. Dabei passieren in der Praxis viele Fehler.  

Ist der Vertrag nicht so bedeutend und haben Sie ihn im Internet abgeschlossen, können Sie in der Regel die Kündigung auf demselben Weg aussprechen. Hier reicht vielleicht eine einfache E-Mail. Rechtssicher ist dieser Weg allerdings niemals! Wenn Sie also nicht sofort eine entsprechende Bestätigung erhalten, sollten Sie zur Sicherheit einen der nachfolgenden Wege beschreiten. 

Zustellung gegen Empfangsbestätigung

Lassen Sie sich den Zugang der Kündigung vom Empfänger bestätigen. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:  

  • Fertigen Sie eine Kopie des unterschriebenen Originals.  

  • Lassen Sie den Empfänger auf der Kopie den Erhalt der Kündigung mit Ort, Datum, Uhrzeit und Unterschrift bestätigen.  

  • Wenn Sie ganz sichergehen wollen, nehmen Sie zur Übergabe einen Zeugen mit.  

Die Zustellung gegen Empfangsbestätigung setzt allerdings voraus, dass der Empfänger bereit ist zu unterschreiben. Dazu ist er keineswegs verpflichtet. Wenn er sich weigert oder wenn Sie ihn nicht antreffen, sollten Sie die nachfolgend geschilderte Zustellung per Bote durchführen. Wenn Sie bereits einen Zeugen dabeihaben, können Sie dies direkt umsetzen. 

Zustellung per Bote

Für die rechtssichere Zustellung der Kündigung per Bote gehen Sie folgendermaßen vor: 

  • Suchen Sie einen Zeugen. Wichtig ist, dass der Zeuge nicht Partei des zu kündigenden Vertrages ist. Unerheblich ist aber, ob der Zeuge ein Bekannter, Verwandter oder Freund ist. Besser ist es allerdings, wenn Sie eine nicht verwandte und volljährige Person wählen. 

  • Fotografieren oder filmen Sie den nachfolgenden Vorgang mit dem Handy. Lassen Sie den Zeugen dabei kommentieren, was er jeweils gerade macht. 

  • Kopieren Sie das (unterschriebene) Kündigungsschreiben

  • Zeigen Sie Kopie und das Original der Kündigung dem Zeugen. Lassen Sie ihn beides lesen und die Übereinstimmung feststellen.  

  • Geben Sie vor den Augen des Zeugen das Original in einen Umschlag. 

  • Nun sollte der Zeuge den Umschlag in den Briefkasten des Kündigungsempfängers einwerfen. 

  • Abschließend lassen Sie den Zeugen auf der Abschrift notieren, wann und wo genau das Original eingeworfen wurde. Diese Angaben sollte er durch eine Unterschrift auf der Abschrift bestätigen. 

  • Verwahren Sie die Abschrift bei Ihren Vertragsunterlagen.  

Selbstverständlich ist auch die Beauftragung eines professionellen Botendienstes zulässig. Hier besteht aber die Gefahr, dass der jeweilige Bote, der ja Ihr Zeuge ist, später nicht mehr ohne Weiteres greifbar ist. Vielleicht hat er den Arbeitgeber gewechselt oder ist unbekannt verzogen. Er steht Ihnen dann in einem vielleicht viele Jahre später stattfindenden Prozess und einer dortigen Beweisaufnahme nicht mehr zu Verfügung. Dieses Risiko ist aber vergleichsweise gering und zumindest nach meiner praktischen Erfahrung vertretbar. Ich arbeite seit 20 Jahren mit Botendiensten zusammen, der Zugang wurde in diesen Fällen noch nie bestritten. Wenn Sie einen gewerbsmäßigen Botendienst beauftragen wollen, sollten Sie im Übrigen so vorgehen wie oben geschildert. 

Stellen Sie die Kündigung möglichst niemals am letzten Tag der Frist zu. Im Zweifel können Sie dann Zustellungsmängel und Probleme noch rechtzeitig beheben.  

Zustellung per Gerichtsvollzieher

Die sicherste Methode ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Allerdings ist diese etwas aufwendiger und nicht ganz einfach. Die Zustellung per Gerichtsvollzieher läuft folgendermaßen ab: 

  • Übergeben oder übersenden Sie das Original des Schriftstücks, das Sie zustellen möchten, an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht, das für den Wohnort des Empfängers zuständig ist. 

  • Hier wird dann durch den Gerichtsvollzieher eine beglaubigte Kopie des Schriftstücks angefertigt. 

  • Der Gerichtsvollzieher stellt das Schriftstück im Original per Post dem Empfänger zu. 

  • Der Zeitpunkt der Zustellung wird vor Ort beglaubigt. 

  • Nach erfolgreicher Zustellung erhalten Sie vom Gerichtsvollzieher die beglaubigte Kopie des Schriftstücks und eine Postzustellungsurkunde. 

  • Heben Sie sich die beglaubigte Kopie des Schriftstücks und die Postzustellungsurkunde gut auf. 

Vorsicht vor Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein!

Immer wieder liest man von Empfehlungen für Zustellungen per Einschreiben, Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Diese Methoden sind fehleranfällig. Das Einschreiben mit Rückschein muss vom Empfänger nicht unbedingt abgeholt beziehungsweise angenommen werden. In diesem Fall geht das Einschreiben zurück an den Absender. Eine Zustellung haben Sie in diesem Fall nicht bewirkt.  

Mit einem Einwurf-Einschreiben beweisen Sie zwar den Zugang eines Umschlages beim Empfänger zu einem bestimmten Zeitpunkt. Doch was machen Sie, wenn der Empfänger behauptet, der Umschlag wäre leer gewesen oder es habe sich ein leeres Blatt Papier oder ein anderes Schreiben darin befunden?  

Wie auch immer: Bei diesen Methoden bleibt ein Restrisiko. Zudem begeben Sie sich in die Hände des Postboten. 

In der Regel reicht die Zustellung per Einschreiben Einwurf jedoch aus. In den häufigen Fällen der Kündigung von Telekommunikationsverträgen, Zeitungsabonnements et cetera kommt es kaum zum Bestreiten des Zugangs der Kündigung. Im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverträgen, Mietverträgen und ähnlichen ubiquitären Vertragswerken kommt es häufig zur persönlichen Übergabe der Kündigung, zum Beispiel im Personalbüro. Hier wird Ihnen die Eingangsbestätigung Ihrer Kündigung in der Regel auch nicht verwehrt. Wenn Sie jedoch ganz sicher sein wollen, dass der rechtzeitige Zugang Ihrer Kündigung auch im Streitfall hinreichend nachweisbar ist, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.  

Haftungsausschluss  

Wenn Sie persönlich konkrete rechtliche Fragen haben, raten wir Ihnen immer, einen Rechtsanwalt um Rat zu bitten. Das vorstehende Vertragsmuster für eine Kündigung und die Ausführungen im Ratgeber können die konkrete Einzelfallprüfung und -beratung eines Rechtsanwalts zwar ergänzen oder vorbereiten, aber keinesfalls ersetzen. 

Foto(s): ©Adobe Stock/andranik123

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