Projekt Rentenvorsorge: Ex-Komplementärin Nordland Investment GmbH zu Schadenersatz verurteilt
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Das Landgericht Hannover hat die Projekt Olvenstedter Straße 30 GbR und deren Komplementärin, die Nordland Investment GmbH, zur Rückabwicklung eines Bauträgervertrages verurteilt und damit der Klage der Kanzlei Resch Rechtsanwälte vollumfänglich stattgegeben.
Nach Überzeugung des Landgerichts Hannover war die Klägerin durch den von der Bauträgerin mit dem Vertrieb der Wohnungen im Objekt Olvenstedter Straße 30 GbR beauftragten Vertrieb fehlerhaft beraten worden.
Die Nordland Investment GmbH mit ihrem Geschäftsführer Gerald Breschke, die auch Komplementärin der Projekt Rentenvorsorge OHG in Langenhagen bei Hannover war, hat als Initiatorin in den letzten Jahren einige Objekte in Magdeburg und Berlin saniert und mit Hilfe von verprovisionierten Vertrieben an Kapitalanleger veräußert.
Hierbei handelte es sich zum Beispiel um die Olvenstedter Straße 30, Nachtweide 40 - 43, Schleinufer 20, Matthisonstraße 3 sowie das Encke Carré und die Zwieseler Straße in Berlin-Karlshorst.
Anhand von Musterberechnungen, die nicht nachhaltig erzielbare Mieteinnahmen und unrealistische Miet- und Wertsteigerungen enthielten wurden Interessenten zum Erwerb dieser Wohnungen bestimmt.
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