Prokon Genussrechte: Insolvenzverfahren oder Restrukturierung – Was kommt auf die Anleger zu?

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Selten hat eine Kapitalanlage die Medien und die Öffentlichkeit so sehr beschäftigt wie der Fall des Erneuerbare-Energien-Unternehmensgruppe Prokon. Und die Frage, welche weitere Entwicklung auf das im vorläufigen Insolvenzverfahren befindliche Itzehoer Unternehmen und dessen Genussrechtsanleger wartet, ist nach wie vor offen. Die Geschäftsführung der Prokon Regenerative Energien GmbH und der vorläufigen Insolvenzverwalters teilen in einem Schreiben vom 28.01.2014 mit, dass ein Restrukturierungskonzept erarbeitet werde. Dieses Konzept solle die weitere Zukunft des Unternehmens regeln, sollte das vorläufige Insolvenzverfahren nicht in ein Insolvenzverfahren übergehen.

Eben diese Frage - kann es überhaupt zu einem Insolvenzverfahren kommen - ist eine der entscheidenden Weichenstellungen nach dem Insolvenzantrag der Prokon Regenerativen Energien GmbH. Denn es ist nicht einfach zu beantworten, ob die Kündigung von Genussrechten überhaupt einen Insolvenzgrund darstellt. Ohne einen Insolvenzgrund kann ein Insolvenzverfahren aber nicht eröffnet werden. Diese verschiedenen Szenarien bedeuten für betroffenen Prokon Genussrechte-Anleger, dass sie Veränderungen entgegensehen - sei es durch ein Insolvenzverfahren oder durch eine Restrukturierung.

Bereits wenige Tage nach dem Insolvenzantrag präsentiert sich die Entwicklung des Falls Prokon als mit komplexen Rechtsfragen gespickt. Die Konsequenz dieser (noch) ungelösten Fragen ist, dass es für die betroffenen Genussrechte-Inhaber derzeit noch keine klaren und eindeutigen Ansagen geben kann, was genau auf sie zukommt und welche Auswirkungen dies auf ihre Investition haben wird. Genussrechte-Inhaber, die angesichts der Komplexität des Falls Prokon eine anwaltliche Vertretung wünschen, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger.

Mehr Informationen befinden sich auf der Internetseite www.prokon-schutzgemeinschaft.de.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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