Prokon Regenerative Energien GmbH - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • 1 Minuten Lesezeit

Fachanwalt vertritt Anleger - Ansprüche prüfen lassen

Nun ist es traurige Gewissheit. Die Prokon Regenerative Energien GmbH hat am 22.02.2014 beim Amtsgericht Itzehoe Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin bestellt.

Aufruf führte nicht zum Erfolg

Für viele der 75.000 Anleger der Prokon kam dieser Schritt nicht sonderlich überraschend. Bereits die letzten Tage machten deutlich, in welcher schwierigen Situation sich die Prokon befindet. So versuchte das Unternehmen mit einem Aufruf an die Anleger diese von weiteren Kündigungen ihrer Genussrechte abzuhalten und bereits ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen. Prokon selbst setzte zur Vermeidung einer Insolvenz die Messlatte hoch. Danach sollten sich mindestens 95% Prozent des Anlagekapitals, welches 1,4 Milliarden Euro umfasst, für mehr Zeit zur Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen aussprechen. Nach Unternehmensangaben hatten sich allerdings nur 40.236 Anleger (ca. 53 Prozent) dazu bereit erklärt, nicht vor dem 31. Oktober zu kündigen.

Genussrechte im Insolvenzverfahren

Besonders im Insolvenzverfahren zeigt sich die Abweichende Stellung der Genussrechtsinhaber im Vergleich zu den übrigen Gläubigern. Diese werden, sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, nachrangig behandelt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Anleger erst etwas erhalten werden, wenn alle anderen Verbindlichkeiten der Prokon bedient wurden. Ob am Ende allerdings noch etwas übrig ist, bleibt fraglich. In der Regel müssen sich die Anleger auf einen Totalverlust ihres eingebachten Kapitals einstellen.

Gemeinsam mehr erreichen - Fachanwalt hilft Betroffenen

Die IVA Rechtsanwalts AG vertritt bereits Anleger der Prokon GmbH. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob auch Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Prokon sowie deren Krise stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.agprokon gerne zur Verfügung.

IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft
Willy - Brandt - Platz 13
68161 Mannheim

Telefon: 0621 / 18 000 0
Telefax: 0621 / 18 000 99

www.anlegerschutz.ag


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema